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Techniker Krankenkasse Hessen begrüßt Hygieneverordnung
Frankfurt am Main (2. Dezember 2010) – Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen begrüßt die Ankündigung des hessischen Sozialministers Stefan Grüttner, im kommenden Jahr eine Verordnung zur Krankenhaushygiene zu erlassen. Nach Schätzungen der Techniker Krankenkasse (TK) erleiden in Hessen jährlich über 40.000 Menschen Infektionen, die sie in der Klinik erworben haben, sogenannte nosokomiale Infektionen. Bei etwa jedem 40. von einer solchen Infektion betroffenen Patienten sind sie die Todesursache. Zu den gefährlichsten Erregern der nosokomialen Infektionen gehört der MRSA-Keim.
„Noch immer gibt es keinen verbindlichen Maßnahmenkatalog zur Krankenhaushygiene, auf dessen Basis Patienten vor multiresistenten Erregern geschützt werden können", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. Das wirksamste Mittel, um die Ausbreitung von Krankenhauskeimen zu begrenzen, ist nach Einschätzung von Experten eine optimale Händehygiene in den Krankenhäusern. "Kliniken, die eine nachhaltige Händehygiene praktizieren, können die Zahl der Infektionen reduzieren und die Behandlungsqualität verbessern", so Voß. Krankenhausinfektionen verlängern den Krankenhausaufenthalt und sind für die Betroffenen mit intensiver medikamentöser Therapie verbunden.
Einen ersten Schritt in die richtige Richtung haben die Kliniken in Hessen bereits getan: Schon heute gibt es engagierte Hygieneprogramme an einzelnen Kliniken. Mehr als die Hälfte der hessischen Krankenhäuser beteiligt sich freiwillig an der Initiative "Aktion Saubere Hände". Ziel der Aktion: Das Klinikpersonal in deutschen Krankenhäusern soll sich deutlich öfter die Hände desinfizieren, als das bislang der Fall ist. "Zugleich macht die Aktion jedoch darauf aufmerksam, dass in Hessen verbindliche Regelungen zur Krankenhaushygiene fehlen. In Hessen kann jedes Krankenhaus machen, was es will. Eine für alle Kliniken gültige Verordnung würde den stationären Aufenthalt für alle Patienten sicherer machen", so Voß.
Quelle: Techniker Krankenkasse, 02.12.2010 (tB).