Zahnverletzungen im Kindesalter

 

Von Dr. Martin Hairass,

Facharzt für Oralchirurgie, Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

 

Tübingen (15. Juni 2007) – Statistisch erleidet jedes dritte Kind bzw. Jugendliche ein dentales Trauma der Milchzähne oder bleibenden Zähne. Insbesondere sind dabei die mittleren und seitlichen Schneidezähne im Oberkiefer betroffen. Man unterscheidet bei der Einteilung der Zahnverletzungen zwischen Zahnhartsubstanz-Verletzungen (Zahnfrakturen) und Dislokationsverletzungen bei denen es von einer geringfügigen Erschütterung eines Zahnes bis hin zum vollständigen Herauslösen eines Zahnes aus seiner Alveole kommen kann. Wegen der oft weit reichenden Folgen sind Verletzungen der bleibenden Zähne junger Patienten mehr gefürchtet als Milchzahnverletzungen.

 

Die häufigste Zahnhartsubstanzverletzung ist die Kronenfraktur ohne gleichzeitige Eröffnung der Pulpa. Ist bei Erstvorstellung des Patienten eine sofortige Restauration des betroffenen Zahnes aus zeitlichen Gründen nicht möglich, muss freiliegendes Dentin mit einem adhaesiven Dentinwundverband (fließfähiges Komposit) versorgt werden. Die definitive ästhetische und funktionelle Restauration bei einer Kronenfraktur gestaltet sich am einfachsten mittels adhaesiver Wiederbefestigung des frakturierten Fragments (falls vorhanden). Alternativ kann bei verloren gegangenem Fragment ein adhaesiver Kompositaufbau durchgeführt werden.

 

Das primäre Therapieziel bei Kronenfrakturen mit gleichzeitiger Eröffnung der Pulpa ist die Vitalerhaltung der Pulpa. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen steht bei noch nicht abgeschlossenem Wurzel- und Kieferwachstum sowie bei weitlumigen Pulparäumen noch keine prothetische und implantologische Therapiemaßnahme zur Verfügung. So wird empfohlen, dass eine Pulpa die weniger als 48 Stunden Expositionszeit zur Mundhöhle aufweist, beim jungen Patienten mit einem Diamanten angefrischt wird und eine direkte Überkappung oder partielle Pulpotomie durchgeführt wird. Eine Pulpektomie ist bei noch nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum erst bei Vorliegen einer irreversiblen Pulpitis angezeigt. Die restaurative Versorgung erfolgt wie bereits beschrieben.

 

Weit seltener kommt es zu einer Kronen-Wurzel-Fraktur ohne/mit Eröffnung der Pulpa. Die Versorgung dieser Verletzung erfolgt analog zur Kronenfraktur. Allerdings stellt sie den Behandler aufgrund der subgingivalen Frakturrandlage vor größere restaurative Probleme als die Kronenfraktur. Eine chirurgische Darstellung des Defektes kann ebenso wie die chirurgische oder kieferorthopädische Extrusion des Zahnes bei der Restauration hilfreich sein.

 

Bei den Dislokationsverletzungen kommt es in erster Linie zur Verletzung des Parodonts. Bei der Konkussion mit und ohne Lockerung des Zahnes ist dieser klinisch perkussionsempfindlich und bei der Lockerung eines Zahnes kommt es aufgrund gerissener Parodontalfasern meistens zu einer geringen Blutung aus dem Sulkus. Komplikationen wie Pulpanekrose und Wurzelresorptionen sind hier aber seltene Ereignisse. Bei der lateralen Dislokation, der Extrusion und der Intrusion kommt es zu einer Lageveränderung des Zahnes. Mehr oder minder schwere Quetschungen der Wurzelhaut sind die Folge der Dislokation. Bei der Avulsion kommt es sogar zur vollständigen Herauslösung des Zahnes aus seiner Alveole. Je nach Lagerung des Zahnes kann die Austrocknung der Wurzelhaut zum Zelltod der Parodontalzellen führen.

 

Die am meisten gefürchtete Komplikation nach Beschädigung der Wurzelhaut sind progrediente entzündliche externe Wurzelresorptionen. Voraussetzung dafür ist allerdings zusätzlich eine Infektion des Endodonts. Da schnell fortschreitende Resorptionen innerhalb von wenigen Wochen und Monaten zur vollständigen Zerstörung der Wurzel führen, ist die rechtzeitige Einleitung einer Wurzelkanalbehandlung bei klinischen und oder röntgenologischen Anzeichen einer Pulpanekrose von großer Bedeutung. Allerdings kann es selbst dann zu so genannten nicht entzündlichen Ersatzresorptionen kommen, bei denen die Wurzel über mehrere Jahre resorbiert und durch Knochen ersetzt wird.

 

Ziel ist, bei Kindern und Jugendlichen, verletzte Zähne bis mindestens zum Abschluss des Körperwachstums zu erhalten um dann gegebenenfalls eine Implantatinsertion durchzuführen zu können. Wenn es trotz aller Maßnahmen zum vorzeitigen Verlust eines bleibenden Zahnes kommt, ist ein kieferorthopädischer Lückenschluss oder die Transplantation z.B. eines Prämolaren in die Frontzahn in Erwägung zu ziehen.

 

Die Therapieentscheidung bei Milchzahnverletzungen ist in erster Linie vor dem Hintergrund einer möglichen Schädigung des bleibenden Zahnkeims zu treffen. Vor allem bei Dislokationsverletzungen ist beim Verdacht auf eine Kollision mit dem bleibenden Zahnkeim der verlagerte Milchzahn zu entfernen. Ebenfalls entfernt werden sollten Milchzähne mit Kronen-Wurzel-Fraktur und mindestens das koronale Fragment bei der sehr seltenen Wurzelquerfraktur. Kommt es nach zunächst erfolgreicher Therapie von traumatisierten Milchzähnen zu Spätkomplikationen wie Fistelung und Abszedierung, werden auch solche Milchzähne entfernt.

 

Nicht zuletzt entscheidet aber auch bei einfachen Milchzahnverletzungen die Compliance des Patienten über den Umfang der Therapie die durchgeführt werden kann. 

 


 Quelle: 13. Presseforum des Informationszentrums Zahngesundheit Baden-Württemberg (IZZ) zum Thema „Zahnmedizin in Theorie und Praxis“ am 15. Juni 2007 in Tübingen.

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