Zukunftsforum Demenz

Derzeitiger Stand der Versorgung von Menschen mit Demenz

 

Frankfurt am Main (31. August 2010) – Die demografisch belegte brisante Steigerung von zur Zeit 2,4 Mio. Pflegebedürftigen auf 3,36 Mio. bis 2030, insbe­sondere von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, erfordert eine zügige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag im Oktober 2009 die  Weiterent­wicklung der Pflegeversicherung vereinbart, die vom Zukunftsforum begrüßt wird.

 

Besondere Bedeutung kommt aus Sicht des Zukunftsforums Demenz im Bereich der Pflegeversicherung den folgenden Aspekten zu:

 

  • Mit dem Bericht des Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes vom 26.01.2009 wurde ein neues Begutachtungsinstrument mit acht Modulen der Bedarfskonstellationen vorgelegt und parteiübergreifend anerkannt.

 

  • Der geltende Begriff der Pflegebedürftigkeit steht verrichtungsbezogen, einseitig somatisch und in Minutenwerten versus einer bedarfe- und ressourcenorientierten  Pflege.

 

  • Die Umsetzungsszenarien und finanziellen Auswirkungen liegen mit dem zweiten Bericht des Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vom 25.05.2009 vor. Die vorgelegten vier Szenarien des Beirates zur Finanzierung belegen Einschätzungen zwischen Kostenneutralität und von bis zu 3,6 Mrd. €  (Szenario III) Zusatzkosten pro Jahr, bei der jetzigen Anzahl der Leistungsempfänger. Entscheidend ist, dass eine zukunftssichere Finanzierung realisiert wird.

 

  • Kriterium künftiger Handlungsorientierung muss die „Charta der Rechte für hilfe- und pflegebedürftige Menschen“ sein.

 

  • Diese muss nicht nur von Einrichtungen, Pflegenden, Ärzten und allen anderen beteiligten Berufsgruppen, sondern auch von der Politik, als Maßstab für eine menschen­würdige Pflege umgesetzt werden.

 

  • Umgehende Implementierung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das
    SGB XI, insbesondere zur Berücksichtigung kognitiver Störungen und eingeschränkter Alltagskompetenz bei Dementen.

 

  • Eine Vernetzung der Leistungsgesetze Krankenversicherung, SGB V, Rehabilitation und Teilhabe, SGB IX, Pflegeversicherung, SGB XI und Sozialhilfe, SGB XII im Sinne einer bedarfeorientierten Pflege, Entbürokratisierung und Durchlässigkeit.

    Hiermit würden bürokratische Hürden für Pflegebedürftige, Angehörige und Leistungserbringer beseitigt. Die Entscheidungswege zwischen Antragstellung und für Leistungsgewährung sind oft nicht nachvollziehbar und binden personelle und finanzielle Ressourcen. 

 

„Dem bisher nicht ausreichend umgesetzten Grundsatz ‚Rehabilitation vor Pflege’ muss besser Rechnung getragen werden. Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen den Trägern müssen behoben werden.“ *

 

 

Darüber hinaus erscheint es dem Zukunftsforum Demenz wichtig, folgende Punkte zu berücksichtigen, um die Schnittstellenproblematik zwischen Medizin und Pflege zu reduzieren.

 

 

  1. Eine Offensive insbesondere für geronto-psychiatrische Weiterbildungen zur Abfederung des aktuellen und perspektivischen Fachkräftemangels in Medizin und Pflege.

    Bis 2030 wird ein zusätzlicher Fachkräftebedarf von 300.000 Pflegekräften prognostiziert.

  2. Eine Schnittstellenanalyse und Berichterstattung zur bisherigen Umsetzung  des § 119 b SGB V zur ambulanten ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen, insbesondere durch Psychiater und Neurologen bei Menschen mit Demenz.

    Mit dem Inkrafttreten des § 119b SGB V wurden die Pflegeheime ermächtigt, sich an der vertragsärztlichen Versorgung unter bestimmten Bedingungen zu beteiligen.

    Das Zukunftsforum Demenz begrüßt diese Novellierung. Angesichts widersprüchlicher Informationen empfiehlt das Zukunftsforum Demenz eine Berichterstattung darüber, inwieweit sich durch diese Maßnahme drei Jahre nach Inkrafttreten des GKV-WSG die medizinische Versorgung in Pflegeheimen tatsächlich gebessert hat.

  3. Ebenso empfiehlt das Zukunftsforum Demenz eine Berichterstattung zur Realisierung der geriatrischen Rehabilitation als Regelleistung im Sinne der §§ 11, 40-43 SGB V, SGB IX nach dem GKV-WSG, um festzustellen, ob die vom Gesetzgeber erwartete Zunahme bei der Inanspruchnahme von geriatrischer Rehabilitation auch tatsächlich stattgefunden hat.

 

Nur, wenn alle heute möglichen medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Sinne von Prävention, Therapie und Rehabilitation erbracht werden, wird die Gesellschaft imstande sein, die zentrale ethische und ökonomische Herausforderung im nächsten Jahrzehnt zu bestehen.

 

 

Anmerkung

 

* Wachstum, Bildung, Zusammenhalt; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP; s. S. 90; 17. Legislaturperiode; Berlin,  Oktober 2009

 

 

Zeichner für den Beirat des Zukunftsforum Demenz

 

Vorsitzender: Professor Dr. med. Ingo Füsgen,

Ärztlicher Direktor der Geriatrischen Kliniken Wuppertal der Kliniken St. Antonius,
Lehrstuhl für Geriatrie der Universität Witten-Herdecke

 

Mitglieder:

 

Dr. med. Frank Bergmann, Erster Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte

 

Professor Dr. med. Lutz Frölich,

Leiter der Abteilung für Gerontopsychiatrie, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Mannheim

 

PD Dr. med. Johannes F. Hallauer,

Leiter der Abteilung Gesundheit im Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg- Vorpommern

 

Rolf Höfert

Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes e. V. (DPV), Neuwied

 

Professor Dr. med. Klaus-Dieter Kossow,

Ehrenvorsitzender des Berufsverbandes der Allgemeinärzte Deutschlands – Hausärzteverband e. V. – (BDA)

 

Klaus H. Richter

Ehem. Stellvertr. Vorstandsvors. der BEK und Vorsitzender des Kuratoriums Stiftung Pflege e. V.

 

Professor Dr. med. Hans-Rüdiger Vogel,

Ministerialdirigent a. D., Ehrenvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie

 


 

Quelle: Zukunftsforum Demenz,  31.08.2010 (Merz Pharmaceuticals) (tB).

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