107. Aachener Hospizgespräch stellt vernachlässigte Gruppen und Einrichtungen sowie den Umsetzungsstatus des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) in den Mittelpunkt. Was sind klassische Gruppen und Einrichtungen, die nicht im Fokus der palliativen und hospizlichen Arbeit stehen? Warum ist das so, und wie lässt sich das womöglich ändern? Werden diese Gruppen und Einrichtungen im HPG ausreichend berücksichtigt? Welche Rolle spielt die sogenannte ‚Caring Community‘, also die fürsorgende Gemeinschaft in einem Stadtteil, in der hospizlichen und palliativen Versorgung, und welche Bedeutung kann sie in der Zukunft noch erlangen? Mit diesen Themen beschäftigten sich beim 107. Aachener Hospizgespräch am 2. und 3. Februar 2018 im Museum Zinkhütter Hof in Stolberg zahlreiche Experten aus Politik und Gesundheitswesen. Photo: © Andreas Schmitter 107. Aachener Hospizgespräch stellt vernachlässigte Gruppen und Einrichtungen sowie den Umsetzungsstatus des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) in den Mittelpunkt

Aachen/Stolberg (3. Februar 2018) – Was sind klassische Gruppen und Einrichtungen, die nicht im Fokus der palliativen und hospizlichen Arbeit stehen? Warum ist das so, und wie lässt sich das womöglich ändern? Werden diese Gruppen und Einrichtungen im HPG ausreichend berücksichtigt? Welche Rolle spielt die sogenannte ‚Caring Community‘, also die fürsorgende Gemeinschaft in einem Stadtteil, in der hospizlichen und palliativen Versorgung, und welche Bedeutung kann sie in der Zukunft noch erlangen? Mit diesen Themen beschäftigten sich beim 107. Aachener Hospizgespräch am 2. und 3. Februar 2018 im Museum Zinkhütter Hof in Stolberg zahlreiche Experten aus Politik und Gesundheitswesen.

Veronika Schönhofer-Nellessen, Leiterin der Servicestelle Hospiz für die StädteRegion Aachen und hauptverantwortliche Veranstalterin der Aachener Hospizgespräche, sagte: „Das neue Hospiz-und Palliativgesetz hat die Regelversorgung in den Blick genommen und wichtige Schritte unternommen, um die Einrichtungen der Alten-und Eingliederungshilfe, sowie die Krankenhäuser und die allgemeine ambulante Palliativversorgung im hausärztlichen und pflegerischen Kontext zu stärken. Die Herausforderung sowohl an Gesetzgebung, als auch an die regionale Versorgung und Begleitung am Lebensende bleibt, Betroffene und ihre Zugehörigen, Einrichtungen und Regionen, die zu wenig oder gar nicht im Fokus der palliativen und hospizlichen Arbeit sind, wahrzunehmen und in die Unterstützungsangebote der Versorgung zu integrieren. Zu den vernachlässigten Regionen gehört in Deutschland der gesamte ländliche Bereich, und unter den Betroffenen sind dies z.B. schwerkranke Menschen im Übergang von der Kindheit zum Erwachsenwerden. Gute Modelle und „BestPractice“-Beispiele, die hier Verbesserungen bringen, sowie die Weiterentwicklung des Hospiz- und Palliativgesetztes bilden die inhaltlichen Schwerpunkte unseres diesjährigen 107. Aachener Hospizgespräches.“

Prof. Dr. Roman Rolke, Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Aachen und ärztlicher Leiter der Veranstaltung, forderte eine fokussiertere palliativmedizinische Ausbildung für junge Mediziner: „In Deutschland haben nur etwa 15 % der ungefähr 2.000 Krankenhäuser eine Palliativstation. An mehr als 30 deutschen Universitätskliniken existieren nur 9 Lehrstühle für Palliativmedizin. Es besteht eine dringende Notwendigkeit, mehr Lehrstühle für Palliativmedizin einzurichten, beispielsweise unterstützt durch eine Anfangsfinanzierung aus Förderprogrammen des BMBF. Auch wäre die Einrichtung eines Facharztes für Palliativmedizin sinnvoll, um jungen Medizinern früh Karrierewege hinein in die Palliativforschung zu eröffnen. So könnte eine stärkere Ausstrahlung des Faches entstehen, um auch mehr für spezielle Randgruppen zu tun, etwa im Rahmen der Transition Heranwachsender mit lebenslimitierenden Erkrankungen in die Erwachsenen-Palliativmedizin.“

Dr. med. Dr. phil. Eckhard Eichner, Stiftungsratsvorsitzender der Deutsche PalliativStiftung und Vorsitzender der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V., sieht trotz der Fort-schritte durch das HPG 2015 inkl. der Veränderungen im EBM und HPG weiterhin eine erhebliche Versorgungslücke zwischen Regelversorgung und den spezialisierten Versorgungsformen: „Diese (Versorgungs-)Lücke hat mehrere Ursachen: zum Einen kommen die spezialisierten Versorgungen wie die SAPV viel zu spät im Leben der Betroffenen – in der Regel erst in den letzten Tagen und Wochen statt im letzten Lebensjahr, wie es der Gesetzgeber adressiert hatte. Zum Zweiten ist eine operationalisierbare Einzelleistungssystematik wie die des deutschen Gesundheitssystems im klaren Widerspruch zum mehrdimensionalen Handlungsansatz Palliative Care. Und drittens ist die Herausforderung ambulanter Palliativversorgung nur vordergründig eine Frage der Finanzierung: Es ist vor allem eine Frage der Zeit. Wenn wir in Deutschland diese Versorgungslücke schließen wollen, müssen wir uns der Herausforderung der international etablierten Dreistufigkeit stellen: Regelversorgung (I), all-gemeine (II) und spezialisierte (III) ambulante Palliativversorgung (AAPV bzw. SAPV).“

Marcus Schneider, Referent beim GKV-Spitzenverband, wies auf die durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG) vom 01.12.2015 erweiterten Leistungsansprüche im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung und die insoweit neuen Aufgabenstellungen der jeweiligen Vertragspartner auf Bundesebene hin. Diese seien zwischenzeitlich insbesondere mit neuen Vereinbarungen zur stationären Hospizversorgung und Förderung ambulanter Hospizdienste sowie zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vollständig umgesetzt. Insgesamt seien die erforderlichen Grundlagen für eine Palliativversorgung sowie entsprechende Unterstützung und Begleitung sowie Beratung der GKV-Versicherten auf einem hohen Qualitätsniveau geschaffen. Bei den jeweiligen vertraglichen Regelungen sei es aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes u.a. darauf angekommen, für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung einerseits die gesetzlich geforderten bundesweit einheitlichen Standards zum Leistungsumfang und zur Qualität zu regeln, andererseits aber den regionalen Vertragspartnern die nötige Flexibilität für die konkrete Umsetzung der Versorgung vor Ort auch unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen besonderer Personengruppen zu belassen. Dies sei nach Einschätzung der GKV gelungen. Nun sei es wichtig, Erfahrungen mit der Umsetzung abzuwarten und den Vertragspartnern vor Ort die erforderliche Zeit zur sachgerechten Umsetzung zu geben, zumal die Vereinbarung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase erst zum Jahresende 2017 unterzeichnet wurde. Bei Hinweisen auf Nachsteuerungsbedarf werde die GKV ungeachtet dessen jederzeit bereit sein, in Beratungen mit den Vertragspartnern einzusteigen.

Dr. Frans Vosman, Professor für Care-Ethik an der Universität Utrecht, Niederlande, wies darauf hin, dass die jährlich 900.000 in Deutschland versterbenden Menschen keine ‚politische Stimme‘ hätten – im Gegensatz zu vielen Bürgerinnen und Bürgern mit anderen sozialen Problemen. „Das heißt aber natürlich nicht, dass es hier keine Nöte gibt. Die Aufgabe der Politik ist es daher, die Bedürfnisse dieser Menschen herauszufinden, Erfordernisse zu priorisieren und nicht einfach zu denken, man wüsste, welche Versorgung gewünscht ist.“ Dem Gedanken, örtliche Gemeinschaften sollten überall da mehr Hilfe leisten, wo es nicht möglich erscheine, eine professionelle Hilfe zu leisten, müssten genaue Analysen folgen. Die Annahme, im städtischen Bereich würden solche Gemeinschaften entstehen, könnte auf eine eher romantische (und gefährlich realitätsferne) Sichtweise hindeuten: die erhoffte ‘Verdorflichung’ der Stadtviertel. „Eine genaue Analyse von existierenden sozialen Verbindungen und deren Tragfähigkeit im Hinblick auf die Palliativversorgung im ländlichen Bereich ist notwendig“, so Vosman. Es gebe da hoffnungsvolle Initiativen. „Vielleicht ist das Versprechen, jeder könnte die beste palliativmedizinische Versorgung erhalten, am Ende nicht erfüllbar. Die ‚Arme‘ der Politik und der Planung sind möglicherweise zu kurz. Dies anzuerkennen, hat natürlich eine politische Brisanz. Es ist aber nicht weniger brisant, politisch nicht haltbare Versprechen abzugeben.“

Prof. Dr. Andreas Wittrahm, Bereichsleiter „Facharbeit und Sozialpolitik“ im Caritasverband für das Bistum Aachen e.V., betonte: „Die Sorge für sterbenskranke Menschen und vor allem ihre Angehörigen kann sich nicht allein auf die beruflichen Helfer, ob aus ärztlichem, pflegerischem oder psychosozialem Dienst stützen. Sterbenskranke und ihre Familien brauchen das Aufgehoben-Sein im Alltag, die Teilhabe am Leben im Quartier sowie Rücksicht, Ermutigung, Entlastung durch Nachbarschaft. Eine sorgende Gemeinde entsteht aus Menschen, die aneinander Anteil nehmen. Dazu braucht es allerdings Orte der Begegnung. Weil im Quartier viele traditionelle Orte weggefallen sind, etwa der Kaufladen, die Kneipe, die Kirche, braucht es neue Mitspieler, die ihre Wirkung vor Ort in Richtung Gemeindebildung ausweiten: Das können ein Pflege- und Bereuungszentrum sein oder ein Gemeindetreff, eine Kindertagesstätte oder ein Gesundheitszentrum. Von der Hospizbewegung haben wir gelernt: Professionalität ist wichtig und gut, aber ausschließliche Spezialisierung ist schwierig, weil der Mensch unteilbar ist und gerade in der letzten Phase des Lebens nicht nur über sein Leiden definiert werden möchte. Die sorgende Gemeinde wächst, wenn sich alle Akteure in der Gesundheitsversorgung, im psychosozialen Dienst, aber auch in den übrigen Bereichen der Daseinsvorsorge die Frage stellen, was sie außer ihrer speziellen Kompetenz noch zur Begegnung, zur Anteilnahme, zur Kommunikation im Quartier beitragen können.“

Der bundesweite Kongress mit bis zu 400 Teilnehmern zu aktuellen Themen der hospizlichen wie palliativen Versorgung mit Experten aus Politik, Kassenwesen, Medizin, Pflege, Ehrenamt, Seelsorge und Wissenschaft findet seit 2006 einmal jährlich im Rahmen der Aachener Hospizgespräche statt. Die organisierende Servicestelle Hospiz für die Städte-Region Aachen wurde aus den Aachener Hospizgesprächen heraus ins Leben gerufen, um die Koordination der Hospizgespräche und des Netzwerkes zu übernehmen, Fortbildungen anzubieten, die Öffentlichkeitsarbeit weiterzuentwickeln und am Hospiztelefon zu beraten. Unterstützt wird der bundesweite Kongress von der Grünenthal GmbH, der Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen und der StädteRegion Aachen.

 

Photo: © Andreas Schmitter

Abb.: © Andreas Schmitter


Quelle: Grünenthal, 03.02.2018 (tB).

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