Intensivpflege als tragende Säule bei der Pandemie-Bewältigung

Arbeitsbedingungen in der Intensivpflege prekärer denn je

 

Berlin (26. Mai 2020) – Durch die aktuelle Corona-Pandemie erhält die Intensivpflege mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung als systemrelevante Berufsgruppe. Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e.V. (DGIIN) weist darauf hin, dass Applaus allein jedoch nicht ausreicht. „Die Situation ist teils grenzwertig und wir brauchen langfristige Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Intensivpflege“, betont Carsten Hermes, Sprecher der Sektion Pflege der DGIIN. Die Sektion Pflege der DGIIN hat jetzt eine aktuelle Stellungnahme zur Situation der Intensivpflege in Deutschland veröffentlicht.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Jahr 2020 zum Internationalen Jahr der Pflegenden ausgerufen. Da schwer erkrankte COVID-19-Patienten mitunter eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, sind Intensivpflegende in dieser Krise besonders gefordert. Vor diesem Hintergrund hat die Sektion Pflege der DGIIN eine aktuelle Stellungnahme zur Situation der Intensivpflege in Deutschland veröffentlicht. „Durch den schnellen Aufbau an Bettenkapazitäten konnten die betroffenen Patienten in Deutschland die jeweils notwendige intensivmedizinische Versorgung erhalten. Dennoch führt dies auch zu einer weiteren Verschärfung der Arbeitsbedingungen, die schon vor der Pandemie teils an der Grenze des Zumutbaren waren“, erläutert Carsten Hermes die Hintergründe des Papiers.

Als zentrale Herausforderungen nennen die Autoren der Stellungnahme die mangelnde Schutzausrüstung, den Einsatz von Personal in fremden Arbeitsbereichen ohne ausreichende Einarbeitungszeit und die unzureichende personelle Ausstattung an Kliniken. „Diese Problematiken bestehen auch nach zwei Monaten der Krise weiterhin. Das ist nicht akzeptabel“, sagt Hermes, der selbst Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivpflege sowie Betriebswirt im Sozial- und Gesundheitswesen ist. „Wir begrüßen die Idee der Vorhaltung von Intensivbetten. Allerdings müssen Pflegefachpersonen und notwendiges Aushilfspersonal ebenfalls in Bereitschaft vorhanden sein, denn nur so ist eine adäquate und qualitativ hochwertige Versorgung der Betroffenen im Ernstfall gewährleistet“, so der Sektionssprecher weiter. Die Fachgesellschaft betont in der Stellungnahme, dass die Vorhaltung von Betten auch eine Vorhaltung von ausreichend Personal bedeuten müsse. „Wichtig ist, für die nächste Krise vorzusorgen und Pflegepersonal, das nicht speziell für die Intensivpflege ausgebildet ist, entsprechend für Szenarien wie Pandemien zu schulen“, so Hermes. Dafür seien praktische Workshops, Praxis- oder Gruppenanleitungen sowie Einarbeitungen auf Station im Normalbetrieb außerhalb von Krisenzeiten notwendig. So könne dieses Personal im Normalbetrieb jeweils ihren definierten Tätigkeiten nachgehen und dennoch bei Notfällen ad hoc rekrutiert werden.

In dem Papier macht die Sektion auch Vorschläge, wie der Kontakt zu Angehörigen von COVID-19-Patienten erleichtert werden kann. „Das Pflegepersonal spielt bei der Kommunikation mit dem familiären Umfeld der Patienten eine entscheidende Rolle. Fehlender Kontakt zu Bezugspersonen aus dem persönlichen Umfeld kann zu Angst, Delir, Depressionen und posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) führen, erschwert die Kommunikation und wirkt sich negativ auf die Findung individueller Therapieziele aus“, erläutert Hermes. Die Sektion fordert daher, dass Kliniken in Vorbereitung auf vergleichbare Szenarien rechtzeitig überlegen, wie die Angehörigen stärker einbezogen werden können. „Es sollte dringend flächendeckend Technik für kostenlose Videotelefonie und dazugehörende WLAN-Kapazitäten verfügbar sein. Angehörigen-Hotlines können ebenfalls einen positiven Beitrag leisten. Die seelsorgerische Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden muss auch in Zeiten einer Pandemie gewährleistet sein“, so die Expertengruppe der Sektion.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit die in der Intensivmedizin geltenden Pflegepersonaluntergrenzen vorübergehend ausgesetzt. „Für uns ist dieser Schritt unverständlich. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege haben in den letzten Jahren zu einer Jobflucht und damit zu Personalmangel geführt. Daher ist es wichtig, Mindeststandards auch in der Krise aufrecht zu erhalten. Die Untergrenzen wurden in der Praxis schon häufig zu Obergrenzen, wenn nur das zwingend notwendige Personal eingesetzt wird – das ist eine alarmierende Entwicklung“, so Hermes. Nach Ansicht des Pflegeexperten muss dringend eine Personalbemessung erfolgen, die den reellen Pflegeaufwand abdecke. „Dabei dürfen nicht nur belegte Betten berücksichtigt werden, sondern alle, auch die vorgehaltenen Betten müssen in die Berechnung einfließen“, so Hermes. Tobias Ochmann, ebenfalls Fachkrankenpfleger und stellvertretender Sprecher der Sektion Pflege, ergänzt: „Wichtig ist, dass genügend Zeit für die Patientenversorgung am Bett, für die Praxisanleitung und die Unterstützung von Führungspersonen eingeplant und entsprechend finanziert wird.“

„Gerade in der Intensivmedizin, die häufig schwer und schwerstkranke Menschen behandelt, kommt der besonders aufwändigen Intensivpflege eine entscheidende Bedeutung für den Therapieerfolg zu. Um auch zukünftig ein hohes Qualitätsniveau der intensivmedizinischen Behandlung gewährleisten zu können, ist es unerlässlich, dass sich die Rahmenbedingungen für die Pflegenden verbessern“, unterstreicht Professor Dr. med. Stefan John, Präsident der DGIIN und Leiter der Internistischen Intensivmedizin am Klinikum Nürnberg Süd.

Mit Blick auf die Rückkehr in einen Regelbetrieb nach der Corona-Pandemie betonen die Experten der DGIIN, dass Pflegefachpersonen in allen Bereichen der Entscheidungsfindung aktiv und sichtbar eingebunden werden müssen. Dazu zählt die Beteiligung bei der Entwicklung von Pandemieplänen, Leitlinien, Einsatzplänen und Präventionsmaßnahmen ebenso wie die Beteiligung im Bereich Public Health, sind sich John, Hermes und Ochmann einig.

 

  • Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

 


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e.V. (DGIIN), 26.05.2020 (tB).

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