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Tipps zur Beurteilung von Arbeitsverträgen, Tarifen und Zusatzleistungen
Berlin (17. Oktober 2019) — Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) veröffentlicht eine Handreichung mit praktischen Tipps für die Bewertung von Elementen des Arbeitsvertrags.
Grundlage ist die Arbeit einer DBfK-Expertengruppe, die sich über längere Zeit intensiv mit den verschiedenen Facetten rund um das Thema Arbeits- und Tarifverträge beschäftigt hat. Arbeitszeit, Entgelt, Sonderformen des Entgelts, Zulagen, geldwerte Vorteile, Urlaub, sonstige Regelungen – es gibt viele Aspekte, die kritisch geprüft werden sollten, bevor man einen Arbeitsvertrag unterschreibt. Kurzfristige Anreize blenden manchmal und verstellen die Sicht auf die Bedingungen, die man längerfristig eingeht. „Wir haben in der Pflege inzwischen einen Arbeitnehmermarkt und es lohnt sich, gut informiert zu verhandeln. Mit schlechter Bezahlung guter Arbeit braucht sich in der professionellen Pflege niemand mehr abspeisen zu lassen“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.
Die kurze Handreichung „Beurteilung von Arbeitsverträgen, Tarifangeboten/Zusatzleistungen“ kann als Checkliste dienen und zur Bewertung eines bestehenden oder künftigen Vertrags bzw. einer Vereinbarung verwendet werden. Sie richtet sich sowohl an die Arbeitnehmer- wie an die Arbeitgeberseite in den unterschiedlichen pflegerischen Versorgungsbereichen.
- Das Papier zum Download: Beurteilung von Arbeitsverträgen, Tarifangeboten/Zusatzleistungen
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V., 17.10.2019 (tB).