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DDG und Verbände definieren erstmals einen Handlungsrahmen für nicht-ärztliche Assistenzberufe in der Diabetologie
Berlin (25. Januar 2021) — Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) veröffentlicht gemeinsam mit beteiligten Fachverbänden eine „Empfehlung zu ärztlichen delegierbaren Leistungen in der Diabetologie“. Sie definieren damit einen Handlungsrahmen für Aufgaben von nichtärztlichen Assistenzberufen in ihrem Fachbereich. Das Papier hat einen Orientierungscharakter – Ärztinnen und Ärzte entscheiden weiterhin selbst, inwieweit sie den Delegationsrahmen für sich nutzen möchten. Ziel der Empfehlung ist es, ärztliches Personal weitgehend zu entlasten und Diabetesfachberufe in ihrer Kompetenz zu stärken und aufzuwerten.
Die Weiterbildung „Diabetesberater/in DDG“ wird über die DDG bereits seit 1983 regelmäßig angeboten. „Bislang bilden die Tätigkeiten der Beraterinnen und Berater in Klinik und Praxis nicht immer auch ihre tatsächlichen Kompetenzen ab. Die DDG Weiterbildungs- und Prüfungsordnung gibt zwar bestimmte Tätigkeitsfelder vor, aber es bleibt – nicht zuletzt auch aus rechtlichen Gründen – Ärzten überlassen, inwieweit sie Assistenzpersonal in die Behandlung mit einbeziehen,“ erklärt DDG und BVND Vorstandsmitglied Dr. med. Dorothea Reichert. „Da in diesem Punkt noch viele Unsicherheiten zwischen Ärzten und Assistenz bestanden, ist es der DDG und den Diabetesfachverbänden ein großes Anliegen, den Handlungsrahmen für Assistenzberufe in der Diabetologie bestmöglich und klar zu definieren“, ergänzt Kathrin Boehm, stellvertretende Vorsitzende des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD). Diese Orientierungshilfe bieten nun die aktuell veröffentlichten Rahmenempfehlungen zu ärztlich delegierbaren Leistungen an die Berufsgruppe der Diabetesberater/innen DDG – auch unter juristischen Gesichtspunkten.
Kathrin Boehm und ihre Mitautoren führen zunächst die für delegierbare Leistungen notwendigen Kompetenzfelder auf, die dem Weiterbildungsprogramm der DDG entsprechen: Diabetesberaterinnen und -berater müssen beispielsweise über medizinisches Fachwissen, praktische Anwendungskompetenz als auch über Grundlagen der Gesprächsführung, Diabetesberatung- und Schulung sowie personale und organisatorische Kompetenzen verfügen. Aus diesem Anforderungskatalog leiten die Autoren schließlich ärztlich delegierbare Leistungen ab und listen sie in einem Katalog mit Beispielen auf – geordnet nach Handlungsfeldern.
„Wir möchten dazu motivieren, dieses Angebot flächendeckend in allen Bereichen, in denen Diabetesberaterinnen und -berater tätig sind, zu nutzen. Denn es gibt im Zuge der steten Verknappung zeitlicher Ressourcen allen in der Diabetologie Tätigen eine Orientierungshilfe an die Hand. Sie ist ein wichtiger Meilenstein, um Ärzte zu entlasten und Assistenzpersonal einen möglichst breiten, rechtskonformen Handlungsspielraum zu geben und so ihre Kompetenzen voll auszuschöpfen“, betont Boehm.
- Die Rahmenempfehlungen werden von der DDG, dem VDBD, dem Berufsverband Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) und dem Bundesverband der Diabetologen in Kliniken e.V. (BVDK) herausgegeben und stehen allen Interessierten hier zur Verfügung: https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/politik/stellungnahmen/gemeinsame-rahmenempfehlung-von-vdbd-bvnd-bvdk-und-ddg-zu-aerztlich-delegierbaren-leistungen
Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft, 25.01.2021 (tB).
Schlagwörter: Diabetes