Inkontinenzversorgung. Quelle und Copyright: BVMedInkontinenzversorgung

Verpflichtende Qualitätssicherung bei Inkontinenz-Ausschreibungen

 

Berlin (19. Oktober 2015) – Der BVMed-Fachbereich "aufsaugende Inkontinenzversorgung" fordert in einem neuen Positionspapier zu Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich die Einführung differenzierter Versorgungspauschalen, die verpflichtende Kontrolle der Vertragsinhalte durch die Krankenkassen sowie eine regelmäßige Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses. Hintergrund ist, dass die "Ausschreibungen für aufsaugende Inkontinenzprodukte zu einer standardisierten Versorgung geführt haben, die vielfach die individuellen Bedarfe der Betroffenen nur eingeschränkt berücksichtigen kann", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Das BVMed-Positionspapier kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.


Die Rahmenbedingungen zur Versorgung der Betroffenen mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten müssten nach Ansicht des BVMed so gestaltet sein, "dass eine individuelle Versorgung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Lebenssituation sichergestellt werden kann". Dazu fordern die BVMed-Hersteller von aufsaugenden Inkontinenzprodukten die Einführung differenzierter Versorgungspauschalen. "Um den individuellen Bedarf der betroffenen Patienten gezielter berücksichtigen zu können, sollten Krankenkassen bei Ausschreibungen eine zusätzliche Unterteilung nach Inkontinenzschweregrad vornehmen", heißt es in dem Positionspapier. Zusätzliche Unterteilungen seien für die Versorgung von Kindern und Behinderten notwendig. Dafür sei "die Widerspiegelung der Inkontinenzgrade in der Klassifizierung der Produkte im Hilfsmittelverzeichnis" erforderlich. Der BVMed setzt sich zudem für eine regelmäßige Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses ein.

Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Ausschreibungen sollte nicht allein der Preis maßgeblich sein. "Vielmehr müssen auch die Versorgungsqualität und die Versorgungssicherheit berücksichtigt werden", so der BVMed. In die Zuschlagskriterien sollten auch das Umweltmanagement, Compliance-Richtlinien und ein zertifiziertes QM-System des Leistungserbringers einfließen.

Zur Forderung nach einer verpflichtenden Qualitätssicherung führt der BVMed aus, dass der Leistungserbringer eine qualifizierte Beratung sicherstellen müsse, um den individuellen Bedarf der betroffenen Patienten zu identifizieren. Die Beratung müsse standardisiert dokumentiert und die Vorgaben im Hilfsmittelverzeichnis verankert werden. Wichtig sei die verpflichtende Kontrolle der Vertragsinhalte durch die ausschreibenden Krankenkassen. Dazu heißt es in dem BVMed-Papier: "Die Krankenkassen kontrollieren derzeit die Einhaltung der Vertragsinhalte nur unzureichend. Künftig sollten Krankenkassen dazu verpflichtet werden, die Einhaltung der Vertragsinhalte umfassend nach einem standardisierten Erhebungsverfahren zu kontrollieren."

Versicherte sollten aber auch weiterhin das Recht haben, gegen eine wirtschaftliche Aufzahlung eine über das Maß des Notwendigen hinausgehende Versorgung in Anspruch nehmen zu können.

In Deutschland sind rund 6 Millionen Menschen von Inkontinenz betroffen. Experten schätzen die Dunkelziffer sogar auf 9 Millionen Betroffene. Für jede Form der Inkontinenz gibt es geeignete Therapien und moderne saugende sowie ableitende Inkontinenz-Produkte, die in allen Lebenslagen bequem, unauffällig und sicher schützen. Wichtig: Jeder Betroffene sollte wegen einer Diagnose und einer eventuellen Verordnung von Inkontinenzprodukten zum Arzt gehen.

 

 


Quelle: BVMed, 19.10.2015 (tB).

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