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Medizinische Hilfsmittel von Coloplast bleiben voll erstattungsfähig!
Anspruch der Versicherten im Sinne des § 33 SGB V auf Versorgung mit Hilfsmitteln wie Stoma- und Inkontinenzprodukten von Coloplast bleibt unverändert bestehen.
Hamburg (26. Januar 2009) – Ein erklärtes Ziel der Gesundheitsreform unter dem Namen „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)“ und den darin eingebauten Neuregelungen zur Hilfsmittelversorgung ist es, in diesem Sektor 300 Millionen Euro einzusparen. Um dies zu erreichen, soll die Zange aus Einschränkung der Wahlfreiheit bei medizinischen Hilfsmitteln – zu Lasten der Betroffenen – und grundlegenden Änderungen der Versorgungsstrukturen – zu Lasten der Leistungserbringer und Produktanbieter – greifen. Genug Potential, um erhebliche Unruhe im Markt, insbesondere im sensiblen Bereich der Hilfsmittelversorgung, zu schaffen. Immerhin sind sechs Millionen Menschen in Deutschland auf medizinische Hilfsmittel angewiesen. Gerüchte, Stoma- und Inkontinenzprodukte bestimmter Anbieter wie zum Beispiel des Medizinprodukteherstellers Coloplast seien nicht mehr erstattungsfähig, finden in dieser Situation bei Verordnern und Entscheidern schnell einen Nährboden. Leider aber auch bei den Patienten. Und spätestens hier gilt es für alle Marktteilnehmer, im Sinne der Betroffenen, Einhalt zu gebieten und aufzuklären!
Aktionsbündnis „Meine Wahl“
Weniger Qualität in der Versorgung, fehlende Beratung, schlechter Service, mehr Komplikationen, höhere Kosten und Zuzahlungen, Unterversorgung, weitere Wege, wechselnde Ansprechpartner, unklare Verantwortlichkeiten könnten die zukünftig relevanten Stichworte sein – die Folgen der Gesundheitsreform bei der Hilfsmittelversorgung sind nicht absehbar. Die freie Wahl des Versorgungspartners, ob Apotheke, Sanitätshaus oder Homecare-Unternehmen, ist ein wichtiger Qualitätsfaktor – die freie Wahl bei Hilfsmitteln ist ein Grundrecht der Betroffenen.
Partner in der Hilfsmittelversorgung wie Coloplast unterstützen daher das Aktionsbündnis „Meine Wahl“ (www.buendnis-meine-wahl.de). Dieser Zusammenschluss von Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelherstellern und Versorgungspartnern kämpft gemeinsam für die Mitsprache Betroffener bei ihrer Hilfmittelversorgung. „Mitsprache der Patienten stärkt den Wettbewerb auf dem Hilfsmittelmarkt!“, betont Finn Ketler, Geschäftsführer der Coloplast GmbH: „Durch ihre Hilfsmittelentscheidung setzen Betroffene wirtschaftliche Impulse und schaffen Anreize für Forschung und Innovationen.“ Alle heute für die Versorgung eines Stomas zur Verfügung stehenden Produkte basieren auf einer Pionierleistung von Coloplast: Das Unternehmen entwickelte den ersten Prototyp des modernen Stomabeutels. Die Markennamen Sensura und Assura stehen heute für ein hochmodernes Produktprogramm, das dazu beitragen soll, die Lebenssituation von Stomaträgern soweit wie möglich an die Nichtbetroffener heranzuführen.
Rechtliche Unklarheiten im Hilfsmittelmarkt – aber die Erstattung bleibt!
Fakt ist:
-
Für Hilfsmittel gibt es keine Budgetierung und keine Richtgrößen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen,sie können nach wie vor zu Lasten der GKV verordnet werden, eine namentliche Verordnung ist im Einzelfall möglich,
und: -
es besteht grundsätzlich keine Gefahr von Ausgleichszahlungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Was bleibt, ist das „Abenteuer“ des gewählten Verfahrens der Ausschreibung durch die Krankenkassen:
Hilfsmittel könnten im schlechtesten Fall nur noch von dem Leistungsanbieter bezogen werden, der aufgrund einer Ausschreibung oder eines Vertrages Partner der jeweiligen Krankenkasse ist. Einige Ausschreibungsunterlagen enthalten einen klaren Trend zum niedrigsten Preis, ohne die Qualität der Versorgung zu berücksichtigen. Aber ist nicht der betroffene Patient der Experte und damit kompetente Entscheider darüber, welcher Versorgungspartner für ihn der Richtige ist? Und welche strukturellen Auswirkungen haben diese Gesetzesänderungen im Hilfsmittelbereich tatsächlich für die Teilnehmer in diesem stark wachsenden Markt?
Diese Fragen stellen sich bereits bundesweit Zivilgerichte, Vergabekammern, Wettbewerbsrechtler sowie Wirtschaftswissenschaftler. Gewinner unter den Leistungserbringern und Produktanbietern könnten Unternehmen wie Coloplast sein, die innerhalb verschiedener Unternehmensbereiche eine breite Palette an innovativen Produkten kombiniert mit qualitativ hochwertigen Serviceleistungen und echter Homecare-Kompetenz anbieten.
Abb.: SenSura Click – die zweiteilige Stoma-Versorgung von Coloplast.
Sicherheit: Das einzigartige Ringverschlusssystem sorgt für perfekte
Abdichtung, sobald der Beutel auf der Basisplatte angebracht ist. Gewissheit:
Ein deutlich hörbares „Klick“ beim Verschließen der Verriegelung gibt
Gewissheit darüber, dass Beutel und Platte wirklich korrekt miteinander
verbunden sind. Komfort: Solange die Verriegelung nicht verschlossen ist,
kann der Beutel in jede gewünschte Position gedreht werden – ohne dass er
erneut von der Basisplatte genommen werden muss. Photo: Coloplast
Ansprechpartner
Astrid Niewöhner
Leitung Brandmanagement Stomaversorgung
Coloplast GmbH
Hamburg
Quelle: Pressemitteilung der Firma Coloplast vom 26.01.2009 (Marketing & Medical Competence Hamburg).