Abb.: Inkontinenzbehandlung bei Frauen, Illustration der Wirkungsweise eines in der Harnröhrenwand eingesetzen Gels. Photo: BVMedNeues Positionspapier zur Kontinenzförderung

Versorgung mit Inkontinenzprodukten am Schweregrad der Diagnose ausrichten

 

Berlin (2. Juli 2013) – Auf Defizite in der Inkontinenzversorgung und mögliche Lösungsansätze für eine verbesserte Patientenversorgung weist der BVMed-Fachbereich Stoma/Inkontinenz (FBSI) in einem neuen Positionspapier "zur Kontinenzförderung und Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Produktgruppe 15 für ableitende Inkontinenzhilfen" hin. Das Papier schlägt Grundsätze der Versorgung vor, die mit allen an der Versorgung maßgeblich beteiligten Organisationen wie dem MDS/MDK diskutiert werden sollen. Eine Kernforderung ist eine differenziertere Vergütungsstruktur, "die sich an dem individuellen Schweregrad der Diagnose, den relevanten Krankheitsbildern, der Heterogenität und der Individualität der Versorgung orientiert", so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. 

 

 

Insgesamt sind in Deutschland nach Expertenschätzungen rund 6 bis 8 Millionen Menschen von Inkontinenz betroffen. Zur individuellen Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Harninkontinenz stehen aufsaugende und ableitende Inkontinenz-Produkte zur Verfügung. Zu den ableitenden Versorgungsprodukten gehören Dauerableitungen der Harnblase (suprapubische und transurethrale Blasenkatheter), transurethrale intermittierende Blasenkatheter, Kondom-Urinale mit Beinbeutel bzw. Nachtbeutel-Versorgung oder externe Urinableiter.

"Die Kontinenzförderung in der ambulanten Versorgung weist bereits heute durch Pflegefachkräftemangel, Zeitnot und ineffiziente Abläufe hohe Defizite auf", heißt es in dem BVMed-Papier. Harn- und Stuhlinkontinenz werden oft als alterstypische Erscheinung ohne die Einleitung von qualifizierten Diagnostik- und Therapiemaßnahmen in Kauf genommen. "Die dabei zum Tragen kommende standardisierte und zum Teil durch starre Mengenvorgaben begrenzte Versorgung entspricht nicht den Möglichkeiten einer Anpassung an den individuellen Bedarf des Betroffenen", so Piossek. Zu den negativen Folgen gehören medizinische Komplikationen wie Harnwegsinfektionen, Niereninsuffizienzen oder Dekubitalgeschwüre sowie ein Abbau der sozialen Kontakte der Betroffenen.

In dem Positionspapier schlagen die Inkontinenz-Experten des BVMed folgende fünf Grundsätze zur Vertragsgestaltung vor:

 

  • Es muss eine Versorgung gemäß medizinischer Notwendigkeit sichergestellt werden (in Menge, Produkteigenschaften und Dienstleistung), entsprechend den geltenden Leitlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften.
  • Die Wahlfreiheit des Patienten muss erhalten bleiben (Wahl des Produkts und Wahl des Leistungserbringers).
  • Die Vergütung muss dem Leistungserbringer eine Versorgung und Produktvielfalt ermöglichen, die den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Patienten gerecht wird.
  • Die Kalkulation eines Versorgungspreises darf nicht auf wenige Produkte beschränkt sein.
  • Der Vertragspreis muss auch die notwendigerweise mit dem Produkt verbundene Lieferung, Dienstleistung und Administration abdecken.

 

"Hersteller, Leistungserbringer, Ärzte und Krankenkassen sowie die maßgeblichen Spitzenorganisationen stehen gemeinsam in der Verantwortung, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu einem wirtschaftlichen Preis zum Wohle des Betroffenen auch in Zukunft sicherzustellen. Die Weichen dafür müssen jetzt gestellt werden", so der Appell der BVMed-Experten.

 

Mehr Informationen zum Thema Inkontinenz gibt es unter www.bvmed.de/themen/inkontinenz.  
Unter
www.bvmed.de/rss/hilfsmittel kann zudem ein RSS-Feed zum Thema bezogen werden.


 

Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), 02.07.2013 (hB).

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