Pflegepaket Niedersachsen

10 Millionen Euro für mehr Qualität

 

PflegepaketHannover (12. Februar 2009) – Niedersachsen wird die Qualität der Pflege vom Jahr 2009 an mit einem über 10 Millionen Euro umfassenden Pflegepaket deutlich stärken. Damit setzt das Land Maßstäbe, um dem demografischen Wandel und der steigenden Nachfrage in den pflegerischen Berufen Rechnung zu tragen.

Zum Pflegepaket gehört die finanzielle Förderung von Ausbildungsplätzen im Fachbereich Altenpflege, die Förderung der Einrichtungsträger bei den Ausbildungskosten im dritten Umschulungsjahr, die Qualifizierung von vorhandenen Pflegekräften durch Förderung von Schulungen, die Förderung der Selbsthilfe sowie eine Imagekampagne für den Pflegeberuf, unter anderem an allgemein bildenden Schulen.

 

Förderung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege

Das Sozialministerium wird alle existierenden und neuen Ausbildungsplätze in der Altenpflege in Niedersachsen finanziell mit einer Pauschale fördern. Hierfür sollen jährlich 6 Millionen Euro bereit stehen. Dabei geht das Ministerium von landesweit rund 1.800 Ausbildungsplätzen pro Ausbildungsjahrgang aus.

 

Förderung von Ausbildungsplätzen an privaten Altenpflegeschulen  

Ausbildungslätze an privaten Altenpflegeschulen sollen ebenfalls gefördert werden, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Während an den öffentlichen Schulen bereits Schulgeldfreiheit besteht, wird an den Schulen in freier Trägerschaft je nach Schule ein Schulgeld von 55 bis 200 € monatlich pro Schülerin oder Schüler erhoben. Derzeit (Stand Dezember 2008) gibt es rund 50 Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft mit über 2700 Schülerinnen und Schülern, die jeweils monatlich mit 60 Euro monatlich bezuschusst werden sollen. Hierfür wird mit Kosten von insgesamt ca. 2 Millionen Euro pro Jahr gerechnet.

 

Förderung der Einrichtungsträger bei den Ausbildungskosten im 3. Umschulungsjahr

Der Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers soll zusätzlich auch dadurch attraktiver gemacht werden, indem das Land die von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Weiterbildungskosten teilweise übernimmt. Hierbei handelt es sich um Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern.

Die Ausbildung in der Altenpflege dauert drei Jahre. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Förderung von Weiterbildungen für die Dauer von zwei Dritteln der entsprechenden Berufsausbildung, sofern zu Beginn der Maßnahme die Finanzierung für die gesamte Dauer der Ausbildung gesichert ist. Nach dem Altenpflegegesetz hat der jeweilige Ausbildungsbetrieb ggf. anfallende Weiterbildungskosten während des dritten Weiterbildungsjahres neben der Ausbildungsvergütung zu übernehmen.

Gerechnet wird mit einer Zahl von 150 bis 180 Personen Umschülerinnen und Umschülern im 3. Ausbildungsjahr. Für jede Person sollen die Ausbildungsbetriebe mit einem Betrag von max. 100 Euro pro Monat gefördert werden. Das Fördervolumen wird etwa 240.000 Euro pro Jahr betragen.

 

Förderung von Schulungen der Pflegekräfte

Gefördert werden sollen auch praxisorientierte Schulungen und Fortbildungsangebote. Nach Erfahrungen aus einem derzeit an der Akademie Überlingen laufenden Projekt stoßen Fortbildungsmaßnahmen auf größte Akzeptanz bei den Pflegekräften. Schulungs- und Fortbildungsreihen sollen mit 500.000 Euro gefördert werden.

 

Ideenwettbewerb

Es existiert in Niedersachsen eine vielfältige Pflegelandschaft mit vielen guten Ideen sowohl hinsichtlich neuer Ansätze in der Pflege wie auch hinsichtlich der Gewinnung von geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Um aber das ganze Potenzial ausschöpfen zu können, soll unter Federführung des Landespflegeausschusses ein landesweiter Ideenwettbewerb für weitere Modellprojekte starten. Dafür ist ein Betrag von 1 Million Euro vorgesehen.

 

Förderung der Selbsthilfe in der Pflege

Auch Selbsthilfegruppen im Bereich Pflege sollen mit insgesamt 300.000 Euro gefördert werden. Davon sollen sowohl Menschen profitieren, die selbst betroffen sind und einen Angehörigen pflegen, aber auch ehrenamtlich im Bereich Pflege tätige Bürgerinnen und Bürger. Gefördert werden sollen auch regional tätige Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die die Zusammenarbeit der Gruppen vor Ort ermöglichen und sicherstellen sollen.

 

Es sind noch Ermittlungen zur Zahl der bereits bestehenden Selbsthilfegruppierungen angedacht. Die Gründung weiterer Gruppen soll angeregt und überregional tätige Selbsthilfekontaktstellen sollen an die bereits bestehenden Selbsthilfekontaktstellen im Bereich der Krankenversicherung angebunden werden. Ein In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie wird zum Ende des dritten Quartals 2009 angestrebt.

 

Steigerung der Bekanntheit niedrigschwelliger Betreuungsangebote (nBA)

Zudem soll der Bekanntheitsgrad der in Niedersachsen an 270 Standorten existierenden niedrigschwelligen Betreuungsangebote erhöht werden. Um möglichst viele Betroffene und auch Angehörige zu erreichen, strebt das Land eine konzertierte Aktion mit den Pflegekassen und der Ärztekammer an. Nicht jeder alte Mensch ist bereits "pflegebedürftig" im Sinne des Gesetzes, bedarf aber bereits mehr oder weniger intensiver Betreuung und Beaufsichtigung. Diese Versorgung rund um die Uhr sicherzustellen ist für die pflegenden Angehörigen häufig eine große Belastung. Niedrigschwellige Betreuungsangebote nehmen diesen Angehörigen diese Fürsorge zumindest zeitweise ab. Sie sind vorgesehen für Menschen mit demenzieller Erkrankung, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung, wenn aufgrund der Erkrankung ein erhöhter Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist.

 

Imagekampagne zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe

Das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege strebt eine grundlegende Studie zur Problemanalyse und Aufzeigung von Steigerungs-potentialen der Berufe in der Pflege an. Am Zentrum sind neben dem Land Niedersachsen die Ländern Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und (ab 01.01.2009) Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich beteiligt.

 

Nur mit der Hilfe einer solchen Grundlagenerforschung kann ein tragfähiges Fundament geschaffen werden, das zu einer dauerhaften Steigerung der Attraktivität und damit auch zur Steigerung der Qualität der Pflegeberufe führt. Ausgehend von den Ergebnissen der Studie soll eine professionelle und überregionale Kampagne gestartet werden.

 


 

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit 12.02.2009.

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