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Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
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Statement von DBfK-Präsidentin Christel Bienstein: Grundsatzurteil zu 24-Stunden-Betreuung
Berlin (28. Juni 2021) — Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat geurteilt, dass Ausländischen Betreuungskräften der gesetzliche Mindestlohn auch in Bereitschaftszeiten zustehe. Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass endlich Klarheit geschaffen wird, weist aber auch auf die prekäre Betreuungslage in der häuslichen Versorgung hin: „Eine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine Person kann
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bpa begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen Vermittlungsagenturen von Billiglohnkräften aus Osteuropa
Berlin (24. Juni 2021) — Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt das heute vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt gefällte Grundsatzurteil, wonach nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, Anspruch auf Mindestlohn haben. Der Mindestlohn gilt danach nicht nur für Arbeits- sondern auch für Bereitschaftszeiten. „Wir
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Diakonie-Zitat: BAG-Urteil zu „24-Stunden-Betreuung“ ist Meilenstein auf dem Weg zu besseren Arbeitsbedingungen
Erfurt/Berlin (24. Juni 2021) — Heute hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall einer sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ ein Urteil gesprochen (Aktenzeichen 5 AZR 505/20). Geklagt hatte eine Pflege- und Betreuungskraft aus Bulgarien, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung als sogenannte „Live-in“eine hochaltrige Frau in Deutschland gepflegt hat. Sie erhielt lediglich Lohn für sechs Arbeitsstunden am
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