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Praktikable Lösungen gegen Defizite beim Entlass-Management von Schmerz-Patienten nötig
Berlin (4. Juni 2019) – Anlässlich des heutigen bundesweiten Aktionstags gegen den Schmerz weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf riskante Lücken in der Überleitung von Schmerz-Patienten aus dem Krankenhaus in die weitere Betreuung hin. „Vor zwei Jahren schon haben wir mit einer Umfrage gezeigt, wie problematisch Übergänge und Schnittstellen gerade für Schmerz-Patienten sind. Das Risiko von Versorgungsbrüchen ist bei Überleitung zwischen den Sektoren besonders groß und kann gravierende Folgen haben“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.
„Seit 1. Oktober 2017 sind Krankenhäuser verpflichtet, ein Entlass-Management durchzuführen, das für nachhaltige Verbesserung sorgen soll. Dies gelingt allerdings nicht immer. Gerade Patienten, die sehr starke Schmerzmittel benötigen, sind häufig im Übergang besonders schlecht versorgt, weil solche Analgetika unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen und stark reguliert sind. Uns liegen viele Berichte vor, nach denen in solchen Fällen der Einfachheit halber kurzfristig die Therapie umgestellt, deren Wirkung aber nicht abgewartet wird. Für Schmerz-Patienten eine abrupte Unterbrechung der bis dahin gut eingestellten Schmerztherapie, manchmal wird sogar die schnelle Wiedereinweisung in die Klinik erforderlich. Arzneimittel, die unter das BtMG fallen, dürfen aus dem Krankenhaus – z.B. für das Wochenende – nicht mitgegeben werden. Wenn Pflegefachpersonen es dennoch tun, weil ihre Patienten sonst nicht oder unzureichend versorgt sind, machen sie sich unter Umständen strafbar. Für die Patienten selbst, ihre Angehörigen, aber auch das (nach)betreuende Pflegepersonal bringt diese Situation viel unnötigen Stress und hohen Zeitaufwand. Wir fordern zeitnah eine Lösung, die praktikabel und für alle Beteiligten rechtssicher zu handhaben ist“, erklärt die DBfK-Sprecherin.
Die Pflegeexperten Schmerz im DBfK stellen heute ein Impulspapier vor: „Wenn Schmerz-Patienten aus der Klinik kommen: Defizite beim Entlass-Management“. Es werden Ziele des Rahmenvertrags Entlassmanagement sowie Untersuchungen zur Umsetzung dargelegt. Zahlreiche Beispiele zeigen, welche Defizite in der Überleitung von Patienten mit BtM-Therapie auftreten und wie sie zustande kommen. Der Aktionstag gegen den Schmerz 2019 ist ein geeigneter Anlass, auf die Lücken hinzuweisen und alle Beteiligten daran zu erinnern, welche professionelle Verantwortung sie für eine wirksame Umsetzung von Entlass-Managment gerade bei Schmerz-Patienten tragen. Denn nur so kann das erklärte Ziel des Rahmenvertrags, „… die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten“ (§ 2, Abs. 1), erreicht werden.
- Das Impulspapier ist als Download eingestellt unter www.dbfk.de/media/docs/expertengruppen/pflegeexperten-schmerz/Impulspapier-Entlass-Management_2019-06-04.pdf
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 04.06.2019 (tB).