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DBfK
Verlässliche Dienstpläne müssen wieder zum Normalfall werden
Berlin (3. Dezember 2018) – Am 9. November ist das Pflegepersonalstärkungsgesetz im Bundestag verabschiedet worden, am 1. Januar 2019 tritt es in Kraft. Ist damit nun endlich ein Ende des jahrelangen Ungleichgewichts zwischen Arbeitsaufkommen und Personalressource in der Pflege abzusehen? Immerhin scheint die Richtung zu stimmen und ein erster Schritt ist getan, dem zügig weitere folgen müssen.
Vorgestern hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) den dritten Monat seiner Aktion „Mein Beruf: Pflegen“ gestartet. Schwerpunkt im Dezember ist ein Thema, das die beruflich Pflegenden unmittelbar betrifft und sich bis hinein in ihr Privatleben auswirkt: Arbeitszeit und Dienstplan. Tatsache ist: Die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wäre schon längst kollabiert, wenn die professionell Pflegenden nicht Tausende von Überstunden im Jahr leisten, oft auf Pausen verzichten und an verbindlich geplant freien oder Urlaubstagen kurzfristig zum Dienst antreten würden. Ihr Verantwortungsbewusstsein und die soziale Motivation, die sie den Pflegeberuf wählen ließ, wird immer wieder zur Aushöhlung ihrer Arbeitnehmerrechte missbraucht. Das muss endlich aufhören!
„Mit den Materialien und Informationen, die wir zusammengestellt haben, wollen wir die beruflich Pflegenden stärken und dabei unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen. Verlässliche Dienstpläne müssen wieder selbstverständlich werden. Denn wer den Pflegefachkräftemangel beheben will, von mehr Attraktivität für Arbeitsplätze in Pflegeberufen spricht und gleichzeitig miserable Arbeitsbedingungen und Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht toleriert, hat als Politiker, Aufsichtsbehörde und Arbeitgeber nicht verstanden, wo seine Verantwortung liegt“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.
Während die Arbeitgeberseite argumentiert, man würde ja Fachkräfte einstellen, wenn der Bewerbermarkt dies nur hergebe bzw. das Personal vollständig refinanziert würde, hat es die Politik zu verantworten, die falschen Anreize gesetzt und bisher nicht korrigiert zu haben. Heute zählt im deutschen Gesundheitswesen nicht, was der pflegebedürftige Mensch braucht und was ihm nützen kann, sondern wie man am meisten an ihm verdient. Und getreu üblicher ökonomischer Prinzipien wurde konsequent die „Produktivität“ der Pflegefachpersonen gesteigert. Das deutsche Gesundheitssystem ist bekannt für seine im europäischen Vergleich besonders ungünstige und risikoreiche Nurse-Patient-Ratio. Nirgendwo sonst muss eine einzelne Pflegefachperson so viele Patienten/Bewohner versorgen wie hierzulande. Besonders kritisch und gefährlich stellt sich dabei die Situation im Nachtdienst dar, wie mehrere aktuelle Untersuchungen beweisen. Die Folgen dieses „Wertewandels“ treffen hilfesuchende Menschen und Beschäftigte in der Pflege gleichermaßen und gravierend: Versorgungsmängel und -risiken haben enorm zugenommen, trotz Arbeit im Dauerlauf können die chronisch überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Pflegeaufgaben längst nicht mehr gerecht werden. Arbeitsrecht wird ignoriert, kurzfristige Dienstplanänderungen, Holen aus dem Frei bzw. Urlaub sowie zahllose bezahlte wie unbezahlte Überstunden sind zur Normalität geworden, ruinieren die Gesundheit und die Motivation der Pflegefachpersonen und schrecken junge Menschen von diesem Berufsweg ab.
„Der Respekt vor der Würde und Individualität der Menschen, die ich pflege, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich will, dass auch mir dieser Respekt entgegengebracht wird!“ In diesem Monat greifen wir zu den Themen Dienstplan und Arbeitszeit u.a. auch Elemente der erfolgreichen DBfK-Aktion „Mein Recht auf Frei“ aus 2016 noch einmal auf. Denn leider haben sich deren Inhalte und Forderungen noch immer nicht erledigt – ganz im Gegenteil.
Weitere Informationen
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 03.12.2018 (tB) Thomas Backe
Schlagwörter: Aktion „Mein Beruf: Pflegen“, Arbeitsbedingungen, DBfK, Personalstärkungsgesetz