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Innovationsausschuss des G-BA entscheidet über Förderung von 59 weiteren Projekten zur Versorgungsforschung
Berlin (16. August 2019) – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag die Förderung weiterer Projekte zur Versorgungsforschung beschlossen. Auf die fünf Förderbekanntmachungen vom Herbst 2018 sind insgesamt 197 Projektanträge eingegangen. Den Antragstellern werden nun die Begutachtungs- und Bewertungsergebnisse des Expertenbeirats und des Innovationsausschusses mitgeteilt. Die Förderbescheide werden nach dem Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist erstellt und versendet.
Zur themenspezifischen Versorgungsforschung können insgesamt 19 neue Projekte gefördert werden:
- Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Pflege und Transparenz über die pflegerische Versorgungsqualität: 2 Projekte
- Barrierefreiheit und Verbesserung der Situation von Menschen mit Assistenzbedarf und deren Angehörigen in der Gesundheitsversorgung: 3 Projekte
- Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Ebene der Patientin/des Patienten: 2 Projekte
- Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Populationsebene: 6 Projekte
- Einfluss evidenzbasierter Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten auf die Versorgung: 6 Projekte
Im themenoffenen Bereich werden künftig 34 weitere Projekte gefördert. Zur Weiterentwicklung und Evaluation der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V sowie zur Evaluation von Selektivverträgen wurde über je ein Projekt positiv beschieden. Für die Weiterentwicklung und Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie werden vier Projekte gefördert.
Eine Übersichtsliste wird voraussichtlich im September 2019 auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht.
Hintergrund
Der Innovationsausschuss hatte am 19. Oktober 2018 drei Förderbekanntmachungen veröffentlicht: Neben den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Versorgungsforschung betraf die dritte Förderbekanntmachung die Evaluation von Selektivverträgen. Am 23. November 2018 waren außerdem zwei Förderbekanntmachungen zur Weiterentwicklung und insbesondere Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie sowie der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V veröffentlicht worden. Anträge konnten spätestens bis zum 19. Februar 2019 beim DLR Projektträger eingereicht werden.
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss 16.08.2019 (tB).