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Konkurrenzfähige Pflegelöhne –
Welches Lohnniveau macht die Pflegebranche wettbewerbsfähig?
Berlin (19. Juni 2020) — Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) diskutiert in seinem heute veröffentlichten neuen Positionspapier das Niveau einer leistungs- und verantwortungsgerechten Vergütung für Pflegefachpersonen. Zentrale Forderung für eine angemessene Bezahlung ist ein monatliches Bruttoeinstiegsgehalt von 4.000 Euro bundesweit.
In den einzelnen Bundesländern und den jeweiligen Einrichtungsarten, vom Krankenhaus bis zum ambulanten Pflegedienst, werden sehr unterschiedliche Gehälter bezahlt. Dabei erhalten die Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege generell niedrigere Löhne als ihre Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus. Ein Lohngefälle besteht zudem nach Einrichtungsart. Im Verhältnis zum Medianeinkommen aller Fachberufe liegt das Einkommen der Pflegefachpersonen im Krankenhaus je nach Bundesland, West- oder Ostdeutschland moderat bis deutlich über dem Referenzeinkommen, während das Einkommen der Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege deutlich darunter liegt.
„Aufgrund des erheblichen Anteils an Zulagen für die Arbeit zu ungünstigen Zeiten oder unter erschwerten Bedingungen führt der Vergleich mit dem Lohnniveau anderer Fachberufe zu einem falsch positiven Ergebnis. Wird dies berücksichtigt, zeigt sich, dass die Pflegelöhne, angesichts der großen Verantwortung und der stets hohen Arbeitsbelastung den Pflegefachpersonen nicht gerecht werden und einer deutlichen Anhebung bedürfen,“ so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. Der DBfK fordert ein Bruttoeinkommen von 4.000 EUR für alle Pflegefachpersonen als Einstiegsgrundgehalt in den Beruf. Selbstverständlich steigt dann das Bruttogehalt mit zunehmender Berufserfahrung und der beruflichen Spezialisierung sowie den üblichen Zulagen.
Download
- Download des Positionspapiers auf unserer Website: www.dbfk.de/position
- Direktlink Positionspapier
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V., 19.06.2020 (tB).
Schlagwörter: Gesundheitspolitik