Neue Netzwerke für bestmögliche Hospiz- und Palliativversorgung

Berlin (27. Februar 2023) — Um schwerstkranke und sterbende Menschen überall in Deutschland bestmöglich zu versorgen, sollen in neuen Netzwerken der Hospiz- und Palliativversorgung in allen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten die vielfältigen regionalen Angebote gemäß des neuen § 39d SGB V optimal aufeinander abgestimmt werden. Im Mittelpunkt steht, die Versorgung vor Ort mit allen Akteuren so zu koordinieren, dass sie dem jeweiligen schwerkranken Menschen gerecht wird. Diese enge Zusammenarbeit aller Akteure wird künftig durch Netzwerkkoordinator:innen in den Kommunen organisiert. Um den Aufbau von entsprechenden Netzwerken zu unterstützen, wurde im Januar 2023 ein Kooperationsprojekt gestartet, an dem der Verband der Privaten Krankenversicherung, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und die Bundesärztekammer (BÄK) beteiligt sind.

Sie wollen den Aufbau der in vielen Regionen noch fehlenden Netzwerke voranbringen, deren Zusammenarbeit und Weiterbildung fördern sowie die Information der Patientinnen und Patienten über ihre Versorgungsmöglichkeiten verbessern. Die dazu notwendigen überregionalen Strukturen wollen die Partner nun gemeinsam unterstützen, um so zum bundesweiten Gelingen der Hospiz- und Palliativnetzwerke beizutragen.

Die Private Krankenversicherung (PKV) leistet dafür in den nächsten 5 Jahren einen Finanzbeitrag von 2 Millionen Euro. Zur Umsetzung des Kooperationsprojekts hat der PKV-Verband einen Fördervertrag mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband geschlossen.

„Die Förderung der Hospizarbeit und Palliativversorgung ist der Privaten Krankenversicherung ein besonderes Anliegen“, betont PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Deshalb haben wir über das bestehende Engagement der PKV für die ambulanten Hospizdienste hinaus mit diesem Vertrag freiwillig die Förderung erweitert, um den Aufbau und die Koordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken zu unterstützen.“

„Die vielfältigen palliativen Angebote sind in ihrer Ausrichtung immer multiprofessionell und sektorenübergreifend zu verstehen. Dazu bedarf es des weiteren Ausbaus von Netzwerken zur Umsetzung einer bedarfsorientierten und flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung. Die Förderung der Privaten Krankenversicherung nimmt dieses dringliche Anliegen auf und leistet damit einen eindrücklichen Beitrag, palliative Netzwerke in unterschiedlichen Regionen zu etablieren und weiter auszubauen“ so der Präsident der Ärztekammer des Saarlandes und Palliativbeauftragte der Bundesärztekammer, San.-Rat Dr. med. Josef Mischo.

Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), begrüßt die Förderung der PKV ausdrücklich und erhofft sich dadurch insbesondere für die neu zu gründenden Hospiz- und Palliativnetzwerke eine effektive Unterstützung beim Aufbau: „Dazu gehören die Beratung zur Vertragsgestaltung, das Erstellen von Vorlagen und die Verbreitung von Erfahrungen bestehender Netzwerke sowie die Vernetzung und Verbesserung der Sichtbarkeit. Konkret planen wir eine entsprechende Erweiterung des Wegweisers für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland.“ Der DGP ist es darüber hinaus ein Anliegen, die Entwicklung und Wirksamkeit dieser Netzwerke zu evaluieren, um im Bedarfsfall Empfehlungen für eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen entwickeln zu können.  (https://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de)

„Die Förderung des Projekts durch den Verband der PKV trägt zu einem weiteren Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung bei und damit zur weiteren Verbesserung der Hilfen für die Betroffenen. Der Deutsche Hospiz und PalliativVerband hat daher gern die Trägerschaft für das Projekt übernommen, das nun in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesärztekammer gestartet wird“, so Benno Bolze, Geschäftsführer des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV).

 

 


Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom Verband der Privaten Krankenversicherung, der Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sowie dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband, 27.02.2023 (tB).

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