PFLEGE
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt Beschluss des Deutschen Ärztetages: Suizidassistenz ist keine ärztliche Aufgabe
Berlin (6. Mai 2021) — „Wir begrüßen die Klarstellung, dass die Mitwirkung an einem Suizid keine ärztliche Aufgabe ist!“ erklärt Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zur gestrigen Entscheidung des 124. Deutschen Ärztetages: Dieser lehnt eine Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zur Mitwirkung beim assistierten Suizid ab und bestätigt die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer. Zudem seien laut DGP entscheidende Signale in Richtung Politik bezüglich der dringend notwendigen Förderung und des Ausbaus von Angeboten der Suizidprävention gesetzt worden.
„Wir begrüßen die Klarstellung, dass die Mitwirkung an einem Suizid keine ärztliche Aufgabe ist!“ erklärt Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zur gestrigen Entscheidung des 124. Deutschen Ärztetages: Dieser lehnt eine Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zur Mitwirkung beim assistierten Suizid ab und bestätigt die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer. Auch wenn der Wunsch zu sterben aus einer Vielzahl von Gründen erwachsen könne, von denen Krankheit nur einer sein, habe die Ärzteschaft verdeutlicht: „Das vertrauensvolle und wertschätzende Gespräch über den Wunsch zu sterben oder das eigene Leben zu beenden, gehört zum Kern ärztlicher Tätigkeit.“ Zudem seien laut DGP entscheidende Signale in Richtung Politik bezüglich der dringend notwendigen Förderung und des Ausbaus von Angeboten der Suizidprävention gesetzt worden.
Für palliativmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte ist außerdem der Beschluss von Bedeutung, dass in der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer im §16 „Beistand für Sterbende“ der dritte Satz „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ gestrichen wurde. Nun heißt es allein: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten.“ Die DGP befürwortet den Wegfall des dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehenden Satzes. DGP-Geschäftsführer Heiner Melching appelliert an die Landesärztekammern, dies so in ihre Berufsordnungen zu übernehmen, um bundeslandübergreifende Rechtssicherheit zu schaffen: „Die derzeitige Uneinheitlichkeit der Berufsordnungen hinsichtlich des §16 und die damit einhergehende Unklarheit über berufsrechtliche Konsequenzen verunsichert Ärztinnen und Ärzte.“
Der einhellige Beschluss „Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Politik auf, die Suizidprävention in Deutschland in den Fokus zu nehmen, zu unterstützen, auszubauen und zu verstetigen.“ entspricht den kürzlich veröffentlichten Eckpunkten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu einer möglichen Neuregulierung der Suizidassistenz und Stärkung der Suizidprävention. DGP-Präsidentin Claudia Bausewein: „Menschen mit einem Sterbewunsch sollten vor allem wissen, mit wem sie darüber sprechen können.“
Gesellschaft, Ärzteschaft und weitere Berufsgruppen seien laut DGP spätestens ab der ersten Äußerung eines Sterbewunsches gefordert: „Als fürsorgende Gemeinschaft dürfen wir es uns nicht zu leicht machen und den Todeswunsch unmittelbar als Handlungsaufforderung verstehen“, so DGP-Vizepräsident Urs Münch, Psychoonkologe und Psychologischer Psychotherapeut, Berlin: „Wir brauchen im ambulanten wie im stationären Bereich flächendeckende und niedrigschwellige Beratungs- und Gesprächsangebote, in denen – z.B. mehrfach erkrankte alte – Menschen offen über ihre Lebensmüdigkeit sowie mögliche Sterbewünsche sprechen können.“
Unmissverständlich äußert sich auch DGP-Vizepräsident Dr. Bernd-Oliver Maier, Chefarzt für Interdisziplinäre Onkologie und Palliativmedizin, Wiesbaden: „Suizidprävention muss Normalität werden, Suizidassistenz absolute Ausnahme bleiben!“ Die Palliativmedizin versteht sich als ein Teil der Suizidprävention, da sie Sterbewünschen durch Linderung von Leidenszuständen, die ganzheitliche Begleitung der schwerkranken Menschen in ihrem Umfeld und eine Verbesserung der Lebensqualität in sehr vielen Fällen wirksam begegnen kann.
ECKPUNKTE der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu einer möglichen Neuregulierung der Suizidassistenz und Stärkung der Suizidprävention:
Originalpublikation
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., 06.05.2021 (tB).
Schlagwörter: Gesundheitspolitik, Palliativmedizin, Suizidassistenz