„Gesetz verschafft Pflegeeinrichtungen Einstieg in die Telematik“

 

  • bpa begrüßt Patientendaten-Schutzgesetz als Schritt zur Entbürokratisierung der Prozesse und Abrechnungen

 

Berlin (3. Juli 2020) — Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt das heute im Bundestag verabschiedete Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das die Einbindung der Pflege- und Gesundheitseinrichtungen in die Telematik sowie den Schutz der Versichertendaten regelt. „Mit den vorgenommenen notwendigen Änderungen ermöglicht das Gesetz den längst überfälligen, notwendigen Einstieg der Pflegeeinrichtungen in die Telematik. Einige Prozesse werden zukünftig unbürokratischer und vereinfacht und der Datenschutz ist klar geregelt.“ Dieses Fazit zieht bpa-Präsident Bernd Meurer.

Der bpa begrüßt im Einzelnen, dass die Krankenkassen ab März nächsten Jahres dazu verpflichtet sind, bei der Leistungsabrechnung elektronische Verfahren zu nutzen. bpa-Präsident Meurer: „Das trägt entscheidend zur Beschleunigung der Abrechnungsverfahren bei und hilft, das Durcheinander verschiedener Datenträger wie Papier und elektronische Abrechnung zu reduzieren. Allerdings hatte der Gesetzgeber die Kranken- und Pflegekassen hierzu bereits in der Vergangenheit erfolglos verpflichtet.“

Damit die Abrechnung pflegerischer Leistungen zukünftig auch ausschließlich in elektronischer Form erfolgen kann, ist die Datenübertragung zu regeln. Bei künftigen Konfliktfällen soll die vom bpa geforderte Schiedsstelle entscheiden. „Das sind notwendige Maßnahmen, um weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung entgegenzuwirken“, sagt Meurer.

Die gematik soll die technischen Voraussetzungen schaffen, damit zunächst Verordnungen von häuslicher Krankenpflege, außerklinischer Intensivpflege und Soziotherapie elektronisch übermittelt und weitere Anwendungen wie die Beteiligung an der Patientenakte umgesetzt werden können.

Kritik übt der bpa dagegen an einem anderen Punkt. Der bpa-Präsident: „Dass die Pflegeeinrichtungen in der gematik gegenüber allen anderen Gesundheitseinrichtungen unterrepräsentiert sein sollen und nur ein Leistungserbringerverband aus der Pflege in den Beirat eingebunden werden soll, ist absolut unzureichend. Hier bedarf es dringend der Nachbesserung.“

 

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

 


Quelle: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., 03.07.2020 (tB).

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