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Keine nachvollziehbaren Ergebnisse bei indirektem Vergleich

Zusatznutzen von Aclidiniumbromid ist nicht belegt

 

Köln (2. Januar 2013) – Der Wirkstoff Aclidiniumbromid (Handelsnamen Eklira®, Bretaris®) ist seit Oktober 2012 zugelassen, um die verengten Atemwege bei Erwachsenen mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) zu erweitern. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat jetzt den Zusatznutzen des Wirkstoffs gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft. Aus den Daten im Hersteller-Dossier ergibt sich kein Beleg für einen Zusatznutzen von Aclidiniumbromid im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.

 

Der Hersteller hat in seinem Dossier keine belastbaren Ergebnisse vorgelegt: Für den direkten Vergleich fehlten Studien mit einer ausreichenden Studiendauer. Die Daten für den indirekten Vergleich waren aus mehreren Gründen nicht nachzuvollziehen. Deshalb gilt der Zusatznutzen als nicht belegt.

 

 

Tiotropiumbromid als zweckmäßige Vergleichstherapie

 

Bei einer COPD ist die Lunge dauerhaft geschädigt und die Atemwege sind ständig verengt. Dadurch fällt das Atmen schwer. Aclidiniumbromid (kurz: Aclidinium) ist ein für die Dauertherapie zugelassener sogenannter Bronchodilatator. Er hemmt den körpereigenen Wirkstoff Acetylcholin, der bei COPD die Bronchienmuskulatur verkrampfen lässt. Der pulverförmige Wirkstoff wird über einen speziellen Inhalator (Genuiar®) eingeatmet.

 

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie berücksichtigt das Stufenschema der aktuellen Nationalen Versorgungsleitlinie COPD: Ab Stufe II sind langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (Formoterol, Salmeterol) und/oder langwirksame Anticholinergika (Tiotropiumbromid) einzusetzen; ab Stufe III/IV mit mehr als zwei Krankheitsschüben (Exazerbationen) pro Jahr werden zusätzlich inhalative Corticosteroide (ICS) empfohlen. Der Hersteller folgt diesen Vorgaben und wählt Tiotropiumbromid (kurz: Tiotropium) als zweckmäßige Vergleichstherapie.

 

 

Studiendauer zu kurz für direkten Vergleich

 

Da es sich bei Aclidinium um eine Dauertherapie handelt, sind für eine verlässliche Nutzenbewertung Studien nötig, die mindestens sechs Monate dauern. Für den direkten Vergleich von Aclidinium mit Tiotropium legte der Hersteller jedoch zwei Studien mit lediglich zwei beziehungsweise sechs Wochen Dauer vor. Das Dossier enthielt somit keine relevanten Studien für den direkten Vergleich.

 

 

Placebo-Studien für indirekten Vergleich

 

Für den indirekten Vergleich zog der Hersteller Studien heran, die Aclidinium und Tiotropium jeweils mit einem Scheinmedikament (Placebo) vergleichen. Von insgesamt 24 Studien (drei zu Aclidinium, 21 zu Tiotropium) waren jedoch nur 14 für die Bewertung geeignet, da die übrigen eine Laufzeit von weniger als sechs Monaten hatten.

 

 

Ergebnisse für indirekten Vergleich nicht nachvollziehbar

 

Beim Abgleich der vorgelegten Ergebnisse zu den Placebo-Studien mit den Originalquellen stellte das IQWiG erhebliche Unterschiede fest: Einerseits stimmen einige Herstellerangaben nicht mit den entsprechenden Originaldaten überein. Andererseits bleibt oft unklar, ob Daten vom Hersteller selbst oder aus einer anderen Quelle stammen und auf welche Weise sie berechnet wurden. Viele Angaben im Herstellerdossier (insbesondere zu Patientenzahlen und Konfidenzintervallen) sind anhand der Originalquellen nicht nachzuvollziehen.

 

Aufgrund dieser Mängel lassen sich die im Dossier dargestellten Ergebnisse für fast alle Endpunkte zum Nutzen nicht überprüfen und damit auch nicht interpretieren. Darüber hinaus hat der pharmazeutische Unternehmer mehrfach Studienergebnisse zu relevanten Endpunkten (Exazerbationen, Mortalität, Lebensqualität) nicht berücksichtigt, obwohl sie den Originalquellen zu entnehmen waren. Wegen dieser Mängel ist auf Basis des Hersteller-Dossiers ein Zusatznutzen von Aclidinium nicht belegt.

 

 

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

 

Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

 

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung (PDF, 26 kB). Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine
allgemeinverständliche Kurzinformation.

 

Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Aclidinium zu finden.

 

 

Weiterführende Informationen

 

 


 

Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 02.01.2013 (tB).

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