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Aclidiniumbromid bei COPD

Beleg für beträchtlichen Zusatznutzen bei bestimmten Patienten

 

  • Vorteil bei Schweregrad III und weniger als zwei Krankheitsschüben, nicht aber bei anderen Patientengruppen
  • Exazerbationen seltener

 

Köln (15. Januar 2016) – Der Wirkstoff Aclidiniumbromid (kurz: Aclidinium, Handelsnamen Eklira, Bretaris) ist seit Juli 2012 zugelassen und soll die Symptome bei Erwachsenen mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) lindern. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun erneut den Zusatznutzen des Wirkstoffs gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft.

Im Unterschied zur ersten Dossierbewertung von 2012 sieht das IQWiG aufgrund neu vorgelegter Daten nun einen Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Allerdings gilt dies nur für eine Patientengruppe: Erwachsene mit einem COPD-Schweregrad von III und weniger als zwei Exazerbationen (Krankheitsschübe) pro Jahr. Bei ihnen treten solche Schübe mit Aclidiniumbromid seltener auf.


Hersteller beantragte erneute Dossierbewertung

Beim IQWiG hatte der Wirkstoff bereits zweimal auf dem Prüfstand gestanden: als Monotherapie (2012) und in der Fixkombination mit dem Wirkstoff Formoterol (2015). Dabei hatten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fixkombination, nicht aber der Monotherapie einen Zusatznutzen bescheinigt.

Mit Verweis auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse hatte der Hersteller eine erneute Bewertung des Monopräparats beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G -BA) beantragt und ein neues Dossier eingereicht.


Formoterol als zweckmäßige Vergleichstherapie

Der G-BA hat die zweckmäßige Vergleichstherapie vom Schweregrad der Erkrankung abhängig gemacht: Ab COPD-Schweregrad II (Fragestellung 1) sollte der Wirkstoff mit einem langwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum (etwa Formoterol) und/oder Tiotropium verglichen werden. Ab Schweregrad III und mindestens zwei Exazerbationen im Jahr (Fragestellung 2) sollten die Patientinnen und Patienten im Vergleichsarm außerdem ein inhalatives Kortikosteroid (ICS) erhalten.

Der Hersteller folgt diesen Vorgaben und wählt Formoterol als zweckmäßige Vergleichstherapie für die Fragestellung 1. Zur Fragestellung 2 liegt seiner Auffassung nach keine hinreichende neue Evidenz vor, weshalb sich eine erneute Bewertung erübrigt.


Zwei geeignete Studien mit direkten Vergleiche

Für die erneute Bewertung maßgeblich sind Daten aus zwei doppelblinden, randomisierten kontrollierten Studien an Patientinnen und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer COPD, in denen die Wirkstoffkombination direkt mit Formoterol verglichen wurde. 2012 waren diese Studien noch nicht abgeschlossen gewesen und gingen daher nicht in die erste Bewertung des Monopräparats ein. In seinem Dossier zur Fixkombination von 2015 hatte sie der Hersteller aber herangezogen.

In diesen Studien konnten – anders als vom G- BA vorgesehen – alle eingeschlossenen Patienten eine bestehende Therapie mit einem ICS fortführen, unabhängig vom Schweregrad und der Exazerbationshäufigkeit. In die vorgelegten Auswertungen flossen aber nur die Daten derjenigen Patienten ein, die gemäß den Vorgaben des G-BA behandelt worden waren.


Vorteil bei Exazerbationen hängt von COPD-Schweregrad ab

Die Ergebnisse zum Endpunkt Exazerbationen (nicht schwere/schwerwiegende Ereignisse) fallen insgesamt uneinheitlich aus. Wie die weitere Datenanalyse zeigt, hängen sie maßgeblich vom Schweregrad der Erkrankung ab: Demnach treten bei Erwachsenen mit Schweregrad III, die weniger als zwei Exazerbationen pro Jahr haben, unter Aclidinium seltener Schübe auf als unter Formoterol. Bei Patientinnen und Patienten mit Schweregrad II ist ein solcher Vorteil von Aclidinium dagegen nicht erkennbar.


Heterogene Ergebnisse oder keine relevanten Unterschiede

Für weitere Endpunkte (z. B. COPD-Symptome, Lebensqualität oder Nebenwirkungen) ergaben die Auswertungen entweder keine relevanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen oder die Ergebnisse waren heterogen und zeigten keine eindeutige Richtung.

Für COPD-Schweregrad IV mit weniger als zwei Exazerbationen pro Jahr lagen keine Daten vor.

Somit verbleibt nur für eine Patientengruppe, nämlich Erwachsene mit Schweregrad III, die weniger als zwei Exazerbationen pro Jahr haben, ein Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Für weitere Patientinnen und Patienten gibt es dagegen weiterhin keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen.


G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Diese Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.

 

 

Weitere Informationen

 

 

 


Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 15.01.2016 (tB).

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