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Hinweis auf geringen Zusatznutzen
Aflibercept bei kolorektalem Karzinom
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Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen für Gesamtüberleben
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Hinweise auf größeren Schaden durch Nebenwirkungen
Köln (3. Juni 2013) – Der Wirkstoff Aflibercept (Zaltrap®) ist seit Februar 2013 in Kombination mit einer bestimmten Chemotherapie für Erwachsene mit metastasiertem Krebs des Dick- oder Enddarms zugelassen, bei denen eine Chemotherapie mit Oxaliplatin die Erkrankung nicht aufhalten konnte. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft, ob dieser neue Wirkstoff gegenüber der bisherigen Standardtherapie einen Zusatznutzen bietet. Demnach stehen beträchtliche Vorteile in Bezug auf das Gesamtüberleben einem erheblichen Schadenspotenzial in Form von Nebenwirkungen gegenüber. In der Gesamtschau ergibt sich deshalb ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Aflibercept.
Aflibercept ergänzt Chemotherapie
Aflibercept in Kombination mit einer Chemotherapie, bestehend aus Irinotecan/5-Fluorouracil/Folinsäure (FOLFIRI), stand zum Vergleich mit FOLFIRI alleine. Zur Nutzenbewertung lag die Zulassungsstudie (VELOUR) vor, die die Behandlung „Aflibercept plus FOLFIRI“ verglich mit der Behandlung „Placebo plus FOLFIRI“. Es handelt sich dabei um eine randomisierte und doppelblinde Studie, d.h. die Patientinnen und Patienten wurden nach dem Zufallsprinzip einer der beiden Behandlungsgruppen zugeteilt und sowohl sie als auch die Ärzte wussten nicht, ob Aflibercept mit FOLFIRI oder FOLFIRI alleine zum Einsatz kam.
An der multinationalen Studie wirkten insgesamt 178 Zentren in Europa, Amerika, Australien, Neuseeland, Südafrika und Korea mit: 1226 Erwachsene mit einem Adenokarzinom des Dick- oder Enddarms nahmen daran teil, bei denen es nach Versagen einer Chemotherapie, die den Wirkstoff Oxaliplatin enthält, zu einem Rückfall (Rezidiv) gekommen war.
Gesamtüberleben: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen
Von den Personen, die allein eine FOLFIRI-Chemotherapie erhielten, war nach 12 Monaten die Hälfte gestorben. Von den Personen, die Aflibercept in Kombination mit einer FOLFIRI-Chemotherapie erhielten, war nach 13 bis 14 Monaten die Hälfte gestorben. Die Lebenserwartung stieg also im Mittel (Median) um ein bis zwei Monate. Daraus ergab sich für das Gesamtüberleben ein Hinweis auf einen Zusatznutzen mit dem Ausmaß „beträchtlich“ für die Kombination von Aflibercept mit FOLFIRI im Vergleich zu FOLFIRI allein.
Für Symptome und Beschwerden (Morbidität) und die gesundheitsbezogene Lebensqualität lieferte das Hersteller-Dossier keine oder keine verwertbaren Ergebnisse. Demnach ist ein Zusatznutzen von Aflibercept im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie für diese Endpunktkategorien nicht belegt.
Nebenwirkungen: Hinweise auf größeren Schaden
Schwerwiegende Ereignisse und schwere unerwünschte Ereignisse (z.B. Infektionen, Erkrankungen von Organen, Stoffwechsel, Blut- und Lymphsystem) sowie Therapieabbrüche aufgrund von schweren unerwünschten Ereignissen kamen bei der Behandlung mit Aflibercept in allen Altersgruppen häufiger vor als bei der Behandlung mit FOLFIRI alleine.
Zusammengefasst ergibt sich für mehrere Endpunkte des Komplexes „Nebenwirkungen“ bei der Behandlung mit Aflibercept plus FOLFIRI im Vergleich zu FOLFIRI allein jeweils ein Hinweis auf einen größeren Schaden mit erheblichem Ausmaß.
Insgesamt Hinweis auf geringen Zusatznutzen
In der Gesamtschau stehen sich positive und negative Effekte von Aflibercept mit gleicher Ergebnissicherheit gegenüber: Der Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen bei der Mortalität (Gesamtüberleben) ist abzuwägen mit den Hinweisen auf einen größeren Schaden mit erheblichem Ausmaß in Bezug auf Nebenwirkungen. Deshalb stuft das IQWiG das Ausmaß des Zusatznutzens von Aflibercept im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie von beträchtlich auf gering herab.
Am 15. März 2013 hatte das IQWiG eine » erste Dossierbewertung zu Aflibercept (Eylea®) publiziert. Gegenstand war dort allerdings eine andere Indikation, nämlich die „Behandlung der altersabhängigen feuchten Makuladegeneration (AMD)“.
G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.
Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt eine Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website Gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation.
Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Aflibercept zu finden.
Weitere Informationen
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https://www.iqwig.de/download/A13-08_Aflibercept-Zaltrap_Kurzfassung_Nutzenbewertung-35a-SGB-V.pdf – Kurzfassung der Nutzenbewertung
Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 03.06.2013 (tB).