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GKV-Spitzenverband: Berufshaftpflicht der Hebammen

Übernahme der Kostensteigerung zu 100 Prozent angeboten

 

Berlin (6. Juli 2012) – Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Hebammenhilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die Hebammenleistungen werden entweder durch angestellte oder durch freiberufliche Hebammen erbracht. Die Vergütung der freiberuflichen Hebammen wird zwischen den verschiedenen Berufsverbänden der Hebammen einerseits und dem GKV-Spitzenverband andererseits verhandelt.

 

Zuletzt hatten sich die Verhandlungspartner im Sommer 2010 auf eine Vergütungserhöhung ab dem 1. Juli 2010 verständigt. Derzeit laufen die Vergütungsverhandlungen zwischen den Vertragspartnern für eine weitere Erhöhung.

 

 

Hebammenverbände untereinander zerstritten

 

Die laufenden Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband hätten kurzfristig zu einem guten Ende gebracht werden können. Dabei geht es um die Frage, wie die freiberuflichen Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig und ab 1. Juli 2012 von deutlichen Beitragssteigerungen für ihre Berufshaftpflichtversicherung betroffen sind, finanziell zusätzlich unterstützt werden können. Die Krankenkassen haben die 100-prozentige Übernahme der insgesamt entstehenden Kostensteigerungen angeboten. Hierfür hatte der GKV-Spitzenverband eine Abfrage bei allen Versicherern vorgenommen und die tatsächlichen Kostensteigerungen ab 1. Juli 2012 je Vertrag mit der Zahl der betroffenen Hebammen multipliziert. Der somit ermittelte Gesamtbetrag beläuft sich abzgl. des PKV-Anteils auf 1,3 Mio. Euro.

 

Seit der vorerst letzten Verhandlungsrunde im Mai 2012 fand keine Verhandlung mehr statt. Die Verhandlungen wurden auch dadurch erschwert, dass sich die drei bisherigen Hebammenverbände weigerten, eine gemeinsame Verhandlung mit einem neu hinzugekommenen vierten maßgeblichen Hebammenverband zu führen . Neue Terminvorschläge des GKV-Spitzenverbandes zur Weiterführung der Verhandlungen noch im Juni wurden von den Hebammenverbänden nicht angenommen. Daher unterbreitete der GKV-Spitzenverband sein Verhandlungsangebot am 6. Juni 2012 schriftlich: Die Kostensteigerung durch die steigenden Versicherungsprämien für die gesetzlich versicherten Frauen wird zu 100 Prozent von den Krankenkassen übernommen und auf die relevanten Vergütungssätze umgelegt. Da freiberufliche Hebammen kein Gehalt bekommen, sondern für jede Geburt ein bestimmtes Honorar, sollten die Honorare pro Geburt entsprechend erhöht werden.

 

Dieses Angebot wurde von den drei bisher an den Vertragsverhandlungen beteiligten Hebammenverbänden am 22. Juni 2012 schriftlich abgelehnt.

 

Dem GKV-Spitzenverband ist nach wie vor an einer zügigen Fortführung der Verhandlungen gelegen. Im Interesse der Hebammen ist der GKV-Spitzenverband daher auch bereit, den bekannten Querelen zwischen den Hebammenverbänden zunächst Rechnung zu tragen und die laufenden Verhandlungen getrennt mit den bisherigen drei Hebammenverbänden zu Ende zu führen. Zudem appelliert der GKV-Spitzenverband an die Hebammenverbände, die vollständigen Unterlagen zu dem versicherten Geburtsrisiko offenzulegen, damit jetzt möglichst schnell die Vereinbarungen zu der Kostensteigerung für die Berufshaftpflichtversicherung im Interesse der Hebammen, die vor Ort Tag für Tag und unabhängig von Verbandsstreitigkeiten ihre Arbeit machen, getroffen werden können.

 

 

Dokumente und Links

 

 


 

Quelle: GKV-Spitzenverband, 06.07.2012 (tB).

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