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Chlamydien-Screening: Ab 2009 kein Honorar für Frauenärzte

 

Köln (6. Oktober 2008) – Berufspolitische Standesvertretungen laufen Sturm: Auch die Ärztliche Genossenschaft GenoGyn protestiert gegen den Abrechungsmodus für das Chlamydien-Screening bei Frauen bis 25 Jahre, wonach es ab dem 1. Januar 2009 im EBM keine berechnungsfähigen Leistungspositionen für Frauenärzte mehr geben wird.

 

Die Fakten: Chlamydien-Infektionen zählen zu den häufigsten sexuell übertragenen Krankheiten. Betroffen sind etwa 1,1 Millionen Deutsche, jährlich infizieren sich rund 300.000 Menschen neu. Unbehandelt drohen Frauen Unterleibsentzündungen und Unfruchtbarkeit.

 

Seit Etablierung des Screenings im April 2008 bieten Gynäkologen einmal jährlich jeder Frau bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Test auf eine Chlamydien-Infektion an. Dieses Screening ist bis zum 31. Dezember dieses Jahres noch mittels eines Endozervikalabstrichs möglich und wird den Frauenärzten über die EBM-Abrechnungsnummer 01843 vergütet. Ab Januar 2009 kann das Chlamydien-Screening jedoch nur noch als Urin-Untersuchung durchgeführt werden, und dafür gibt es keine Vergütung des Beratungsaufwandes und der entstehenden Kosten für den Frauenarzt.

 

„Die Einführung des Chlamydien-Screenings haben wir lange gefordert und begrüßen es aus medizinischer Sicht ausdrücklich“, sagt Frauenärztin Barbara Kohse aus dem Vorstand der GenoGyn.

 

„Dass die künftige Durchführung aber zu Lasten erheblicher wirtschaftlicher Schäden unserer gynäkologischen Praxen erfolgen soll, ist nicht hinzunehmen.“

 

Die Aufgaben der Frauenärzte bleiben auch 2009 klar definiert: Sie beraten zum Chlamydien-Screening, händigen das Informationsblatt gemäß der Richtlinien aus und schicken den Urin zur Untersuchung ein. Bei geschätzt zehn Prozent positiver Befunde folgen ausführliche Beratungsgespräche mit den jungen Patientinnen über die erforderliche Therapie, die Gefährdung der Fruchtbarkeit und die Partnerbehandlung. Diesen Aufgaben steht jedoch keinerlei Honorierung gegenüber: Weder eine Abrechnungsziffer im EBM noch eine Vergütung der Kosten für Urinbecher und für den Personalaufwand unter anderem für das Umfüllen und das Etikettieren sind vorgesehen.

 

In einem offenen Brief an den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Leonhard Hansen, vom 1. Oktober 2008, fordert die GenoGyn deshalb jetzt, für das Chlamydien-Screening angemessene Abrechnungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Weitere Informationen

Der offene Brief an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ist unter www.genogyn-rheinland.de  einzusehen

 


Quelle: Pressestelle GenoGyn vom 06.10.2008.

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