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Dialyse
Mengenabstaffelung bei Sachkostenpauschale
Berlin (25. März 2013) – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss über die künftige Vergütung zur Dialyse verständigt. Die Sachkostenpauschale wird abgestaffelt, erhöht werden sollen ärztliche Betreuungsleistungen.
Dem Beschluss zufolge sollen die Dialysesachkostenpauschalen durch eine mengenabhängige Abstaffelung zum 1. Juli 2013 um rund 100 Millionen Euro sinken. Das ist ein Minus von rund 5,7 Prozent bezogen auf die Wochenpauschalen in Höhe von rund 1,75 Milliarden Euro. In Bezug auf Gesamtausgaben der Dialyse (rund 2 Milliarden Euro) sind es knapp vier Prozent weniger. Grund für den Schritt seien bisher zu hohe Abgeltungen gewesen, heißt es von KBV und Kassen. Gewährt werden sollen je nach Alter der Patienten Zuschläge zu den Pauschalen. „Dagegen rechnen muss man Mehreinnahmen von 20 Millionen Euro durch die extrabudgetäre Vergütung der ärztlichen Betreuungsleistungen. Bleibt also eine Absenkung in Höhe von rund 80 Millionen Euro“, resümiert KBV-Sprecher Roland Stahl.
Im Detail werden die ersten 650 Dialysewochen (d.h. mindestens 3 Dialysetage pro Woche) nach Angaben des GKV-Spitzenverbands mit der Preisstufe 1 (485,80 Euro), die 651. bis 1.300. Dialysewoche mit Preisstufe 2 (466,30 Euro), die 1.301 bis 1.900. Dialysewoche mit Preisstufe 3 (417,50 Euro) vergütet. Von dem Abstufungsverfahren ausgenommen sind unter anderem Heim- und Feriendialysen, besonders aufwendige Dialyseverfahren sowie die Kinderdialyse. Ann Marini, Sprecherin des GKV-Spitzenverbands betont, die Bewertungen der Kinderdialysen würden zurzeit vom Institut des Bewertungsausschusses (InBA) geprüft. Es sei davon auszugehen, dass sie deutlich aufgewertet werden müssten. Im Gespräch seien rund 2 bis 3 Millionen Euro pro Jahr bei etwa 130 dialysepflichtigen Kindern bundesweit. „Beschlossen werden soll zeitnah, so dass die Höherbewertung zum 1. Juli 2013 in Kraft treten kann“, so Marini.
Jährliche Überprüfung der Kostenpauschalen
Möglich ist eine zweite Abstufung zum 1. Januar 2015. Sie soll dann erfolgen, wenn KBV und GKV-Spitzenverband gemeinsam feststellen, dass damit auch weiterhin eine ausreichende Kostendeckung der Dialyse gegeben wäre. Im Gegenzug zu den sinkenden Pauschalen sollen die ärztlichen Betreuungsleistungen ab dem 1. Juli 2013 höher vergütet werden. Vorgesehen sind, so der GKV-Spitzenverband, über 20 Millionen Euro für Nephrologen, möglicherweise 2 bis 3 Millionen zusätzlich für Kindernephrologen, rund 5 Millionen Euro pro Jahr (also 2,5 Millionen Euro für 2013) für Dialyseprävention sowie weitere 20 Millionen Euro für die fachärztliche Grundversorgung. KBV und GKV-Spitzenverband wollen die Kostenpauschalen jährlich überprüfen, um auf Kostensteigerungen in den nächsten Jahren reagieren zu können.
Quelle: Gerechte Gesundheit, Portal zur Verteilungsdebatte, 25.03.2013 (tB).