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Hebammenverband kritisiert Antrag zu den Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Karlsruhe (16. November 2011) – „Was für die Situation der Pflegeausbildung falsch ist, ist ganz besonders falsch für die Ausbildung der Hebammen“, so lässt sich der Unmut des Deutschen Hebammenverbandes zusammenfassen. Wieder einmal wird von politischer Seite versucht die Berufsgruppe der Hebammen mit der Pflege zu vergleichen und in ein gemeinsames Regelungswerk zu packen. Übersehen wird dabei, dass Hebammen eine vorbehaltliche Arbeit leisten und laut Gesetz ohne ärztliche Anordnung arbeiten können. Hebammen arbeiten deshalb eigenverantwortlich als Primärversorgerinnen in den Bereichen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Diese berufliche Autonomie und Verantwortung bedingt eine eigenständige politische Betrachtung.
Eigentlich ist nach Ansicht des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) der Zeitpunkt jetzt günstig, um im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen ein politisches Bekenntnis zur Wertigkeit des Hebammenberufes zu formulieren und damit die Forderung nach einem 12jährigen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für die Hebammenausbildung zu unterstützen. Damit wäre gleichzeitig eine Hochschulzugangs-berechtigung verbunden und eine Vergleichbarkeit mit anderen EU-Staaten.
“Die Hebammenausbildung in Deutschland ist immer noch auf der Sekundarstufe verankert, obwohl bereits im Jahr 2000 in der Münchner Erklärung eine akademische Hebammenausbildung gefordert wurde. Deshalb bestehen wir weiter auf einem 12jährigen Schulabschluss als Zugangsberechtigung zur Hebammenausbildung. Mit dem jetzt vorgelegten Entschließungsantrag bleiben die Fraktionen weit hinter den Forderungen der EU zurück“, so Claudia Dachs, Mitglied im Präsidium des DHV für den Bildungsbereich. Nahezu in allen EU-Mitgliedsstaaten ist die Hebammenausbildung auf der Tertiärstufe angesiedelt und als Zugangsvoraussetzung wird eine zwölfjährige Schulbildung, einschließlich einer Hochschulzugangsberechtigung, gefordert.
„Anders als in der Pflege haben wir auch keinen Fachkräftemangel. Nach wie vor ist die Hebammenausbildung von großer Attraktivität gekennzeichnet: wir haben teilweise bis zu hundert Bewerbungen pro Ausbildungsplatz. Zudem ist es nicht sinnvoll, einen eventuell zukünftigen Fachkräftemangel im Hebammenbereich mit einer niederschwelligen Zugangsberechtigung regeln zu wollen. Der von der EU geforderte hohe Standard hat seine Berechtigung in der verantwortungsvollen Tätigkeit der Hebammen. Es ist nicht zu verstehen, welches politische Kalkül hinter dem jetzigen Beschluss stehen mag“, so Claudia Dachs weiter.
Vergangene Woche haben vier Fraktionen einen Entschließungsantrag eingereicht, in dem sie eine 10jährige Schulbildung als Zugangsvoraussetzung für die Pflege- und Hebammenausbildung fordern. Hintergrund für diesen Antrag ist der steigende Bedarf an Fachkräften in der Pflege und die Befürchtung, dass durch verschärfte Zugangsvoraussetzungen, sprich einer 12jährigen Schulbildung, der Kreis potentieller Bewerberinnen und Bewerber eingeschränkt würde. Vielleicht steht hinter der Ablehnung einer 12jährigen Schulbildung für alle Gesundheitsberufe auch die Befürchtung, dass eines Tages Pflegende und Hebammen mit einem akademischen Abschluss endlich ihrer Arbeit entsprechend bezahlt werden müssten.
Deutscher HebammenVerband, 16.11.2011 (tB).