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Hygiene-Tipp der DGKH, Oktober 2011
Sichere Arbeitsschuhe
Berlin (1. Oktober 2011) – Viele Arbeitsunfälle passieren durch ungeeignetes Schuhwerk. Bei der Auswahl sollten daher einige Kriterien beachtet werden:
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Der Schuh muss (vorn) geschlossen sein.
Zehen und Vorderfuß sind so geschützt. -
Die Fersenkappe muss geschlossen und fest sein.
Dies gewährleistet Standsicherheit, auch bei Drehbewegungen und Gewichtsverlagerung. Außerdem sind Ferse, Sehnen, Bänder und Gelenke geschützt. Ein Fersenriemchen, Gummipantoletten und Korksandalen sind ungeeignet, weil der Fuß keinen Halt findet. -
Die Sohle muss gut profiliert sein und einen großflächigen Auftritt haben.
Das Material muss rutschhemmend wirken. Stark gebogene Sohlen (sog. Barfußtechnik, Therapieschuhe) sind ungeeignet. -
Die Spannweite muss regulierbar sein.
Die Schuhe sollen durch Schnüren oder einen Klettverschluss an den Fuß anpasst werden. -
Das Fußbett muss bequem sein.
Das Abrollen des Fußes muss möglich sein, sodass die Zehen in der Bewegung nicht vorne anstoßen. Gegebenenfalls müssen die Schuhe so groß sein, dass sie Einlagen aufnehmen können. -
Die Sohle muss dämpfen.
Gute dämpfende Eigenschaften haben Kunststoffmaterialien wie EVA (Ethylenvenylacetat) und PU (Polyurethan). -
Der Absatz muss flach sein.
Der Absatz sollte nicht höher als zwei Zentimeter sein. -
Im Schuh muss ein gutes Klima sein.
Obermaterial wie Leder und atmungsaktive antimikrobielle Futtermaterialien nehmen die Feuchtigkeit des Fußes auf und transportieren sie nach außen. Außerdem soll das Material desinfizierbar sein, wenn es zu Kontaminationen kommt.
Alle sechs Monate sollte geprüft werden, ob neue Arbeitsschuhe notwendig sind. Am aussagekräftigsten hierfür ist der Zustand der Sohle (schief und/oder abgelaufen).
Schuhe beschaffen und finanzieren die Arbeitgeber im allgemeinen nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc.). Ein guter Kompromiss kann sein, dass der Arbeitgeber Vorgaben macht und einen Zuschuss zur Anschaffung gibt.
W. Popp, K.-D. Zastrow
Weblink
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), 01.10.2011 (tB).