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IGeL-Monitor

Infusion beim Hörsturz: Nebenwirkungen ja, Nutzen nein

Essen (10. Januar 2017) – Die dritte Hörsturz-Bewertung des IGeL-Monitors zeigt ein klares Ergebnis: Mit Infusionen die Durchblutung im Ohr verbessern zu wollen, bringt Hörsturz-Patienten keinen Nutzen, kann aber schaden.

Die Wissenschaftler des IGeL-Monitors bewerten die IGeL „Durchblutungsfördernde Infusionstherapie beim Hörsturz“ mit „negativ“. Zwei Studien zeigen, dass behandelte Patienten am Ende nicht besser hören als Kontrollpatienten. Man weiß aber von den eingesetzten Mitteln, dass sie Nebenwirkungen haben können. Deshalb erkennt der IGeL-Monitor keine Hinweise auf einen Nutzen, aber Belege für einen möglichen Schaden. Die entsprechende ärztliche Leitlinie hält zwar eine Behandlung des Hörsturzes grundsätzlich für gerechtfertigt, empfiehlt diese Art der Hörsturz-Therapie aber nicht.

Wer plötzlich schlecht hört, kann an einem Hörsturz leiden. Etwa drei von tausend Menschen in Deutschland sind jährlich davon betroffen. Frauen und Männer erkranken gleich häufig, meist im Alter von 40 bis 54 Jahren. Was es mit dem plötzlichen Hörverlust genau auf sich hat, ist bislang unbekannt, man weiß aber, dass das Hören meist von selbst wieder besser wird. Bei jedem zweiten Betroffenen kommt das Hören vollständig zurück. Eine Hörsturzbehandlung muss grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden.

Experten vermuten unter anderem, dass beim Hörsturz Durchblutungsstörungen im Innenohr eine Rolle spielen. Zur Verbesserung der Durchblutung kommen deshalb Mittel in Frage, die auf Blutbestandteile oder die Blutgefäße einwirken, damit das Blut besser fließen kann. Hier sind vor allem drei Mittel zu nennen: Pentoxifyllin ist zwar für die Behandlung des Hörsturzes zugelassen, darf aber nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Dextran ist in Deutschland für die Hörsturzbehandlung nicht einmal zugelassen, kann aber im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit eingesetzt werden. Die früher häufig verwendete Hydroxyethylstärke (HES) soll laut einem Beschluss der Europäischen Arzneimittelbehörde von 2013 nicht mehr verwendet werden.

Die Mittel werden meist an fünf bis zehn Tagen nacheinander über eine Vene an der Hand oder am Arm als Infusion verabreicht. Eine einzelne Infusion kostet in der Regel zwischen 10 und 25 Euro, die Arzneimittelkosten von wenigen Euro pro Infusion kommen noch dazu.

Um Nutzen und Schaden dieser IGeL bewerten zu können, suchten die Wissenschaftlerinnen des IGeL-Monitors nach entsprechenden Studien an Patienten. Am Ende eigneten sich nur zwei der gefundenen Studien für eine Auswertung. Die beiden Studien untersuchten die Mittel Pentoxifyllin und Dextran – mit ernüchternden Ergebnissen: Die behandelten Patienten hörten nicht besser als die Kontrollpatienten, Hinweise auf einen Nutzen fehlen also. Da die möglichen Nebenwirkungen der eingesetzten Mittel jedoch gut dokumentiert sind, sehen die Wissenschaftlerinnen des IGeL-Monitors Belege für einen Schaden, so dass die Gesamtbewertung „negativ“ ausfällt.

Die durchblutungsfördernde Infusionstherapie ist die dritte ärztliche Leistung zur Behandlung des Hörsturzes, die der IGeL-Monitor begutachtet hat. Zuvor waren der Einsatz von Glukokortikoiden sowie die hyperbare Sauerstofftherapie jeweils mit „tendenziell negativ“ bewertet worden. Für beide IGeL wurden keine Hinweise auf einen Nutzen gefunden, aber leichte Schäden für möglich erachtet.

Hintergrund

Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Die IGeL „Durchblutungsfördernde Infusionstherapie beim Hörsturz“ ist die 39. Leistung, die der IGeL-Monitor inzwischen bewertet hat. Bislang gab es folgende Bewertungen:

  • positiv 0
  • tendenziell positiv 3
  • unklar 15
  • tendenziell negativ 15
  • negativ 4
  • in Überarbeitung 2

Vier weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen.


Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), 10.01.2017 (tB).

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