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INVEGA® zur Behandlung von Schizophrenie fällt unter Festbetrag
Neuss (24. August 2009) – Am 18. Juni 2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Bildung einer gemeinsamen Festbetragsgruppe Stufe 2 mit oralem Risperidon und INVEGA® (zwei Medikamente zur Behandlung der Schizophrenie) getroffen. Der Festbetrag tritt voraussichtlich am 1. November in Kraft. Die von der Firma Janssen-Cilag vorgebrachten Einwände und ausführlichen Stellungnahmen wurden seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung hinsichtlich des Festbetrages für INVEGA verkennt den therapeutischen und klinisch relevanten Fortschritt dieses Arzneimittels im Vergleich zu oralem Risperidon. INVEGA ermöglicht die gleichmäßige, über 24 Stunden andauernde Wirkstofffreisetzung bei oraler Applikation mittels der innovativen OROS-Technologie und vermindert das Interaktionspotential mit anderen Arzneimitteln aufgrund der minimalen Verstoffwechselung über die Leber. Die optimierte Freisetzungsgalenik und die pharmakologischen Vorteile führen zu einem verminderten Auftreten von Nebenwirkungen und ermöglichen einen Einsatz bei speziellen Patientenpopulationen. Janssen-Cilag hat Ärzte und Apotheker umgehend nach Bekanntwerden der finalen Festbetragsentscheidung informiert, um den Therapeuten ausreichend Gelegenheit zu geben, eine medizinisch und ethisch vertretbare Lösung für die betroffenen Patienten unter den nun gegebenen Rahmenbedingungen zu finden.
Der Festbetrag für INVEGA tritt voraussichtlich ab dem 1. November 2009 in Kraft und wird nach derzeitigem Kenntnisstand um mindestens 85 % unter dem heutigen Listenpreis liegen. Dieser Preis spiegelt nicht den Wert des Produktes wider. Janssen-Cilag sieht sich nicht in der Lage, INVEGA zu diesem sehr niedrigen Festbetrag anzubieten, sondern wird weiterhin den aktuellen Preis beibehalten. Dies hat zur Folge, dass gesetzlich krankenversicherte Patienten beim Einlösen des Rezeptes in der Apotheke erhebliche Zuzahlungen in Kauf nehmen müssen und ihnen INVEGA somit als Therapiealternative faktisch nicht mehr zur Verfügung steht.
Die betroffenen Patienten müssen auf ein unter Umständen weniger verträgliches Alternativmedikament umgestellt werden. Sie können damit nicht mehr von den Verbesserungen aufgrund von verminderten Neben- und Wechselwirkungen von Paliperidon ER im Vergleich zu oralem Risperidon profitieren und auch für die Gruppe der Schizophreniepatienten mit eingeschränkter Nieren- und/oder Leberfunktion fällt damit eine verträgliche und gut untersuchte Therapieoption weg.
Die Firma Janssen-Cilag bedauert diese Entscheidung zutiefst und möchte betonen, dass sie mit allen Kräften versucht hat, eine Lösung im Sinne der Patienten zu finden, um deren Versorgungsicherheit mit INVEGA nicht zu gefährden. Unter der speziell eingerichteten Telefonnummer 0800 / 55 88 688 können aktuelle Fragen von betroffenen Ärzten beantwortet werden. Der Schizophreniebereich gehört seit Jahrzehnten zu den Kernkompetenzen von Janssen-Cilag und wird auch zukünftig ein wichtiges Standbein der Forschungsaktivitäten des Unternehmens sein.
Die Janssen-Cilag GmbH gehört zu den führenden forschenden Pharmaunternehmen in Deutschland. Wichtige Kompetenzfelder des Unternehmens sind Anästhesie, Schmerz, Pneumologie, Dermatologie, Gynäkologie, Mykologie, Nephrologie, Neurologie und Psychiatrie, Onkologie, die Infektiologie/Virologie, Urologie sowie die Veterinärmedizin. 180.000 Neusynthesen entwickelte die Janssen-Cilag Forschung bis heute. Aus 80 davon entstanden neue Arzneimittel. Fünf dieser Substanzen stehen auf der Liste der unverzichtbaren Arzneimittel der WHO.
Quelle: Pressemitteilung der Firma Janssen-Cilag vom 24.08.2009 (medical relations) (tB).