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Gemeinsame Stellungnahme des Paul Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts
Lieferunfähigkeit von Varizellen-Einzel- und Kombinationsimpfstoffen der Firma GlaxoSmithKline (GSK)
Berlin (15. Januar 2014) – Das Unternehmen GlaxoSmithKline (GSK) hat mitgeteilt, dass wegen eines Herstellungsproblems vorsorglich die Freigabe aller von GSK produzierten Varizellen-Einzel- und Kombinationsimpfstoffe gestoppt wurde. Aus diesem Grund wird es im Verlauf des ersten Quartals 2014 zu einer Lieferunfähigkeit sowohl des Masern-Mumps-Röteln-Varizellen (MMRV)-Kombinationsimpfstoffs (Priorix-Tetra®) als auch des Varizellen-Einzelimpfstoffs (Varilrix®) der Firma GSK kommen.
Bereits ausgelieferte Chargen dieser Impfstoffe haben die Freigabekriterien erfüllt und können uneingeschränkt verwendet werden.
Mit erneuten Auslieferungen der Impfstoffe ist frühestens im Verlauf des 2. Quartals 2014 zu rechnen; der genaue Zeitpunkt hängt jedoch von den derzeit laufenden Untersuchungen des Herstellungsproblems ab.
Als Alternativen stehen alle Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Kombinationsimpfstoffe (Priorix®, M-M-R-VaxPro®), sowie der Varizellen-Einzelimpfstoff Varivax® zur Verfügung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese in den jeweils verfügbaren Mengen nicht den Bedarf in der Bevölkerung abdecken und die Lieferunfähigkeit der Firma GSK nicht vollständig kompensieren können.
Vorgehensweise
Um mit den zur Verfügung stehenden Beständen ein Optimum an Immunität in der Bevölkerung zu erreichen, hat das Robert Koch-Institut gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut und in Abstimmung mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine Vorgehensweise erarbeitet, wie während der zu erwartenden Impfstoffknappheit die Standardimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen am sinnvollsten erfolgen können.
Die folgende Vorgehensweise wird empfohlen:
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Die erste MMR-Impfung sollte in jedem Fall entsprechend der STIKO-Empfehlungen durchgeführt werden. Solange monovalenter Varizellen-Impfstoff zur Verfügung steht, sollte eine empfohlene erste Varizellen-Impfung zeitgleich verabreicht werden. Sofern kein Varizellen-Impfstoff zur simultanen Gabe zur Verfügung steht, sollte dies auf keinen Fall dazu führen, die erste MMR-Impfung zu verschieben.
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MMR-Impfstoffe sollten prioritär für die Erstimpfung vorgehalten werden, um die Durchführung der Erstimpfungen sicherzustellen.
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Derzeit anstehende 2. MMR(V)-Impfungen sollten verschoben werden, bis die Verfügbarkeit von MMRV-Impfstoffen wieder hergestellt ist. Zu diesem späteren Zeitpunkt können dann auch wieder MMR-Impfstoffe für die 2. MMR(V)-Impfung eingesetzt werden.
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Verschobene Impfungen (2. MMR-Impfung sowie 1. und 2. Varizellen-Impfung) sollten möglichst zeitnah nachgeholt werden, um die Entstehung von dauerhaften Impflücken als Resultat der aktuellen Situation zu verhindern. In der Praxis sollte daher, bei jungen Kindern z.B. spätestens bei den nächsten dann anstehenden Vorsorgeuntersuchungen wie U7 bzw. U7a, besonders auf die Vollständigkeit des Impfschutzes geachtet werden bzw. den Eltern diese Untersuchungen als Termin für die Nachholimpfung genannt werden.
Weitere Informationen
- Aktuelle STIKO-Empfehlungen: www.stiko.de
Liste der zugelassenen Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts – jeweils inklusive Kombinationsimpfstoffe:
Quelle: Robert Koch-Institut, 15.01.2014 (tB).