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Lymphknotenkrebs:
Ersatzkassen verbessern die Regelversorgung ihrer Lymphom-Patienten
Köln (23. Juni 2008) – Mit einer neuen IV-Vereinbarung wurde der seit September 2005 bestehende Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit Hodgkin-Lymphom auf alle Formen des malignen Lymphoms ausgeweitet. Die international anerkannten Therapiekonzepte der deutschen Lymphom-Studiengruppen sind die Grundlage der bundesweiten Vereinbarung.
Die Ersatzkassen möchten die Versorgung von Patienten, bei denen ein malignes Lymphom (Lymphknotenkrebs) diagnostiziert wurde, optimal gestalten. Deshalb haben die Ersatzkassenverbände VdAK/AEV einen Vertrag mit den Studiengruppen des Kompetenznetzes Maligne Lymphome (KML), dem Berufsverband der niedergelassenen Hämato-Onkologen (BNHO) sowie der Arbeitsgemeinschaft der Hämatologen und Onkologen an Krankenhäusern (AdHOK) zur Integrierten Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen geschlossen. Ziel des am 1. Mai 2008 in Kraft getretenen Vertrages ist es, den Patienten eine qualitätsgesicherte und an ihren Bedürfnissen und Krankheitsbildern ausgerichtete Therapie zu ermöglichen.
Dies wird gewährleistet, indem die Erstdiagnose eines Patienten nochmals durch einen anerkannten Spezialisten überprüft wird. Bestätigt sich die Diagnose eines malignen Lymphoms, werden die Patienten entsprechend ihrer spezifischen Lymphomerkrankung und ihres jeweiligen Krankheitsstadiums verschiedenen Therapie-Protokollen zugeordnet, in denen sie nach den neuesten medizinischen Standards behandelt werden. Sollten für einzelne Patienten keine standardisierten Therapie-Protokolle vorliegen, werden die individuellen Therapiepläne für diese Patienten mit den Experten der KML-Studiengruppen beraten.
Standardisierte Behandlung innerhalb klinischer Studien
Jedes Jahr erkranken etwa 14.000 Menschen in Deutschland an einem malignen Lymphom, einer bösartigen Neubildung von Zellen des lymphatischen Systems. Wird ein Lymphom frühzeitig erkannt und optimal behandelt, sind die Chancen auf eine dauerhafte Heilung einiger Lymphomarten sehr groß und liegen beispielsweise für das Hodgkin Lymphom bei über 80 Prozent. Immer bessere Heilungschancen gibt es auch für andere Lymphomarten. "Wir wollen, dass die Patienten nach einem standardisierten Therapieschema behandelt werden, das gute Heilungschancen verspricht", betont Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV.
Da bislang nur etwa 50 Prozent der Hodgkin-Patienten und 10 Prozent aller Non-Hodgkin-Patienten im Rahmen von geeigneten Therapieprotokollen behandelt werden, gibt es eine erhebliche Anzahl an Patienten, über deren Behandlung keine gesicherten Daten vorliegen. Damit die Versicherten der Ersatzkassen, die an einem Lymphom erkranken, eine qualitätsgesicherte und an ihren jeweiligen Krankheitsbildern und Krankheitsstadien ausgerichtete Therapie erhalten, fördern die Ersatzkassen mit der IV-Vereinbarung die Einbindung klinischer Therapieoptimierungs-Studien: "Gute Therapie wird damit zum Standard der Regelversorgung gemacht," so Thomas Ballast vom VdAK/AEV.
Die von den Lymphom-Studiengruppen des Kompetenznetzes bisher erreichten Fortschritte für die Behandlung von Patienten mit malignen Lymphomen beruhen neben entscheidenden Durchbrüchen in der Grundlagenforschung vor allem auf mehreren Generationen klinischer Studien, in denen neue diagnostische Verfahren getestet und bessere Therapien entwickelt wurden oder erfolgreiche Therapieschemata so optimiert wurden, dass bei gleicher Wirksamkeit weniger Nebenwirkungen auftreten. "Wir wollen, dass möglichst viele Ärzte und Patienten dem Vertrag beitreten", erläutert Prof. Dr. Michael Hallek, Sprecher des Kompetenznetzes Maligne Lymphome und Studienleiter der Deutschen CLL-Studiengruppe. Denn Ziel des IV-Vertrages sei es auch, die Therapiekonzepte im Rahmen von Therapieoptimierungsstudien laufend zu verbessern. "Durch die Dokumentation und Auswertung der Behandlung findet ein ständiger Lern- und Erfahrungsprozess statt, von dem die Patienten langfristig profitieren", so Professor Hallek.
Teilnahme an der Integrierten Versorgung Maligne Lymphome
Teilnahmeberechtigt sind Versicherte folgender Ersatzkassen, bei denen ein malignes Lymphom diagnostiziert wurde:
– Barmer Ersatzkasse (BARMER)
– Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)
– Techniker Krankenkasse (TK)
– Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
– Hanseatische Krankenkasse (HEK)
– Hamburg Münchener Krankenkasse (HMK)
– Handelskrankenkasse (hkk)
– Gmünder ErsatzKasse (GEK)
– HZK – DIE PROFIKRANKENKASSE
Die fachübergreifende Behandlung durch Hämatologen, Strahlentherapeuten, diagnostische Radiologen, Pathologen und ggf. anderen Fachärzten erfolgt in einem Behandlungszentrum (Uniklinik, Krankenhaus oder niedergelassener Onkologe), das an den Studien der KML-Studiengruppen teilnimmt und vom Versicherten frei gewählt werden kann. Die Studienärzte in diesem Behandlungszentrum stehen dem Patienten und/oder seinem Hausarzt als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung. Die Teilnahme an der integrierten Versorgung ist freiwillig und kann vom Patienten jederzeit widerrufen werden.
Zentren, die dem bisher ausschließlich für das Hodgkin Lymphom geltenden Vertrag beigetreten waren, müssen ihre Teilnahme neu erklären, indem sie die aktuelle Beitrittserklärung unterzeichnen. Mit der Ausweitung des Vertrages auf nahezu alle Lymphomarten ist damit zu rechnen, dass rund 650 Behandlungszentren der Vereinbarung zur Integrierten Versorgung bei malignen Lymphomen beitreten. Ärzte, die ihre Patienten entsprechend behandeln möchten, finden ausführliche Informationen und alle erforderlichen Unterlagen zum Vertrag auf den KML-Internetseiten unter <www.lymphome.de/integrierte-versorgung>. Die Koordination der Integrierten Versorgung Maligne Lymphome (IVML) liegt beim Kompetenznetz Maligne Lymphome.