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Psych-Entgeltgesetz
Qualität muss vor Schnelligkeit gehen
Berlin (23. März 2012) – Die Bundesärztekammer hat vor einer übereilten Einführung des neuen Entgeltsystems für psychiatrische Einrichtungen gewarnt. Vor allem aber könne man sich bei dem anstehenden Systemumstieg nicht an international erprobten Modellen orientieren, wie es bei der Einführung des Fallpauschalensystems in Krankenhäusern der Fall gewesen sei, betonte die BÄK in einer Stellungnahme zu dem Gesetz. Qualität müsse deshalb vor Schnelligkeit gehen.
Bereits 2013 soll das neue Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen eingeführt werden. Dann sollen Krankenhäuser die Behandlungen in der Psychiatrie nicht mehr nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen, sondern nach einem neuen leistungsorientierten, pauschalierten Vergütungssystem. Im Zuge der Systemumstellung ist eine vierjährige budgetneutrale Phase vorgesehen. Auf freiwilliger Basis können Krankenhäuser von 2013 an bereits nach dem neuen System abrechnen. Von 2015 an sind alle Einrichtungen dazu verpflichtet.
Für die Bundesärztekammer ist es neben der Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung entscheidend, dass in der anstehenden Gesetzgebung alle Maßnahmen ergriffen werden, die eine ausreichende Personalausstattung sowie Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Kliniken sicherstellen. Die Personalsituation in den von dem Gesetz betroffenen Fachdisziplinen sei angesichts der demografischen Entwicklung der Gesamtbevölkerung und der Ärzteschaft schon jetzt angespannt. Notwendig sei daher eine nachhaltige und umfassende Refinanzierung tarifbedingter Personalkostensteigerungen. Die BÄK betonte, dass die vorgesehene Umstellung der Vergütung auf behandlungsabhängige, bundeseinheitliche Tagespauschalen keinesfalls die bewährten Versorgungsstrukturen und die hohe Versorgungsqualität gefährden dürfe.
Download
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Vorläufige Stellungnahme:
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/StellBAeK_KHG_15032011.pdf
Quelle: Bundesärztekammer, 23.03.2012 (tB).