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Datenerfassung ab 2015
Qualitätssicherung für Kunstherzen: Indikatoren stehen bereit
Göttingen (20. Juni 2014) – Kunstherzen und Herzunterstützungssysteme werden ab dem Erfassungsjahr 2015 in die gesetzliche Qualitätssicherung eingehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss nahm einen entsprechenden Bericht des AQUA-Instituts am 19. Juni 2014 ab, in dem vor allem die Qualitätsindikatoren und die weitere Umsetzung beschrieben werden.
In Zusammenarbeit mit einem Expertengremium entwickelte das AQUA-Institut insgesamt fünf Indikatoren zur Qualitätsmessung.
Ein Indikator zielt auf die Indikationsstellung ab und geht der Frage nach, ob der Einsatz eines Kunstherzens oder Herzunterstützungssystems angebracht war. „Damit wird zum ersten Mal ein Indikator mit dieser Zielrichtung im Transplantationsbereich etabliert. Wie zuverlässig und aussagekräftig die darüber gewonnen Daten sein werden, kann allerdings erst nach der Auswertung des ersten Erfassungsjahres beurteilt werden“, erklärt Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts.
Die weiteren vier Indikatoren sind sog. Ergebnisindikatoren und sollen Rückschlüsse auf den Erfolg der Behandlung ermöglichen. Im Einzelnen sind dies die Sterblichkeit im Krankenhaus, neurologische Komplikationen, Fehlfunktionen des Systems und ein Indikator zum Auftreten von Sepsisfällen.
Die Datenerhebung zu den Kunstherzen und den Herzunterstützungssystemen wird in die bestehende Qualitätssicherung zur Herztransplantation eingebunden.
Das AQUA-Institut gibt in dem Bericht darüber hinaus die Empfehlung ab, das Langzeitüberleben der Patienten über die Sozialdaten bei den Krankenkassen abzufragen.
Download
Der Bericht des AQUA-Instituts ist im Internet unter folgendem Link frei abrufbar:
Quelle: AQUA – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH, 20.06.2014 (tB) Thomas Backe