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Röteln: Risiko für Schwangere

 

München (10. Februar 2010) – Röteln sind harmlos. Fieber, meist nicht über 38 Grad und ein typischer Hautausschlag gehen schnell vorüber. Dennoch, so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut Berlin und der Stiftung Kindergesundheit, sollten Kinder gegen die leichte Kinderkrankheit geimpft werden, denn Röteln können für Schwangere und ihre ungeborene Babys gefährlich sein.

 

Die Kinderkrankheit Röteln verläuft in jedem dritten Fall ohne Symptome, die Ansteckung bleibt oft unerkannt. Dennoch ist eine Impfung sinnvoll, nicht unbedingt um Kinder vor dieser harmlosen Krankheit zu schützen. Mit Hilfe der Impfung soll vielmehr eine Gruppe von Menschen geschützt werden, für die eine Ansteckung mit Röteln keineswegs harmlos ist, sondern geradezu katastrophale Folgen haben kann: die ungeborenen Babys. Erkrankt eine Schwangere an Röteln, sind gesundheitliche Folgen für das Ungeborene, wie Hirnschäden, geistige Behinderungen, Blindheit, Taubheit, Herzfehler, Leberentzündungen und Knochenveränderungen möglich. Manchmal führen Röteln auch zu Fehl- oder Totgeburten.

Welche Gefahren von Röteln ausgehen können, zeigt das Beispiel einer Rötelnepidemie in den Niederlanden (publiziert in Pediatr. Infect. Dis. J. 28(9) 795-800). Betroffen waren fast ausschließlich Mitglieder einer protestantischen Gemeinde, in der Impfungen generell abgelehnt werden. Innerhalb eines Jahres traten 387 Rötelnfälle auf, davon 98 Prozent bei nicht geimpften Personen. Unter ihnen wurden 33 nicht geimpfte Schwangere angesteckt.


Die schrecklichen Folgen: Zwei Babys kamen tot zur Welt. Von den 30 lebend geborenen Kindern litten elf unter den typischen Symptomen einer Röteln-Embryopathie. Alle elf Babys waren taub, sechs kamen mit Herzfehlern zur Welt, drei Kinder wiesen eine Mikrozephalie auf (eine abnorme Kleinheit des Schädels aufgrund eine Fehlentwicklung des Gehirns). Bei sechs der elf Kinder wurde im weiteren Verlauf eine deutliche Verzögerung der Entwicklung registriert.


Die Impfung schützt zuverlässig

Mit Hilfe der Impfung gegen Röteln schon bei kleinen Kindern sind derartige Schäden bei Ungeborgenen zuverlässig vermeidbar. Werden Frauen schwanger ohne gegen die Röteln geschützt zu sein, ist dies für die Gesundheit des Ungeborenen äußerst gefährlich. Ein an Röteln erkranktes Kind aus der Nachbarschaft, im Supermarkt, in einer Arztpraxis, im Kindergarten oder in der Schule kann ansteckend sein, ohne sichtbar – mit Ausschlag oder Fieber – krank zu sein.
Das Risiko einer Schädigung des Babys im Mutterleib ist in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft besonders groß und liegt im ersten Monat bei 60 Prozent, im zweiten Schwangerschaftsmonat bei 25 Prozent und im dritten bei 15 Prozent. Bei einer späteren Ansteckung sind keine gravierenden Schäden mehr zu erwarten, da nach dem vierten Schwangerschaftsmonat die Entwicklung der Organe im Wesentlichen abgeschlossen ist.

Die Aufklärungs- und Impfkampagnen in den letzten Jahrzehnten haben bereits eine klare Wirkung gezeigt: Der Anteil der Frauen, die im fruchtbaren Alter keine Antikörper gegen die Rötelnviren im Blut haben, ist von etwa zwölf Prozent vor 30 Jahren auf zwei bis drei Prozent gesunken. Damit ist auch das Risiko für ungeborene Kinder, an einer schwerwiegenden Röteln-Embryopathie zu erkranken, kleiner geworden: In den letzten Jahren wurden nur noch sporadische Fälle gemeldet, drei betroffene Babys im Jahr 2004, je ein Fall in den Jahren 2001, 2002, 2003, 2006 und 2008.

Allerdings geht das Robert-Koch-Institut von einer erheblichen Untererfassung aus, weil nur erkennbar geschädigte Neugeborene untersucht und gemeldet werden. Zudem gibt es auch heute noch viele Schwangerschaftsabbrüche, die mit Röteln begründet sind: Von den 114.484 Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2008 in Deutschland sind 2.989 aus einer so genannten medizinischen Indikation vorgenommen worden. Darunter fallen auch die Abbrüche wegen einer Embryopathie.


Das Impfschema

Für die Sicherheit ungeborener Babys empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) folgendes Vorgehen:

 

  • Alle Mädchen und Jungen sollten mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) geimpft werden, in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten. Seit 2006 gibt es auch die Vierfachimpfung MMRV, die zusätzlich vor Varizellen (Windpocken) schützt.
  • Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres sollte eine zweite Impfung erfolgt sein.
  • Steht bei einem Kind die Aufnahme in einer Kindereinrichtung (Krippe oder Kindertagesstätte) an, kann die Kombinationsimpfung auch vor dem zwölften Lebensmonat, nicht jedoch vor dem neunten Lebensmonat erfolgen. Zu einem früheren Zeitpunkt könnten nämlich die noch von der Mutter übertragenen Antikörper die Impfung neutralisieren.
  • Der Mindestabstand zwischen zwei Dosen MMR oder MMRV-Impfstoff sollte vier bis sechs Wochen betragen.
  • Für die MMR-Impfung besteht keine Altersbegrenzung. Sie kann in jedem Alter erfolgen. Empfohlen wird sie auch für alle ungeimpften beziehungsweise noch empfänglichen Personen im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen und Kinderheimen.
  • Eine zusätzliche Rötelnimpfung für Mädchen mit einem Einfachimpfstoff ist nicht erforderlich, wenn bereits zwei Impfungen mit MMR-Impfstoff vorgenommen wurden. Ist nur eine MMR-Impfung vorausgegangen, dann ist die zweite möglichst frühzeitig bei allen Kindern und Jugendlichen nachzuholen (also auch bei Jungen und nicht nur bei Mädchen). Die Kinderärzte sollten bei der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 sicherstellen, dass alle Jugendlichen zwei MMR-Impfungen erhalten haben.


Große Lücken bei der zweiten Impfung


Nach aktuellen Erhebungen erhalten bundesweit 94,5 Prozent der Kinder die erste MMR-Impfung. Die zweite Impfung bekommen bis zum Zeitpunkt der Einschulung jedoch nur 68,2 Prozent der Kinder. Geht man davon aus, dass zur Eliminierung von Masern und Röteln, dem für dieses Jahr 2010 erklärten Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO), mindestens eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent notwendig ist, so wird dieses Ziel in Deutschland nicht erreicht.

Die kombinierte Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln ist sehr gut verträglich. Nebeneffekte bestehen gelegentlich in einer milden Rötelnerkrankung mit mäßigem Fieber, Ausschlag und Lymphknotenschwellung. Im Jugendlichenalter Geimpfte können wenige Tage nach der Impfung auch leichte Gelenkbeschwerden verspüren. Die Masernkomponente des Impfstoffs kann zu vorübergehenden "Impfmasern" mit Fieberanstieg bis zu 39 Grad Celsius und einem masernähnlichen Ausschlag führen. Die MMR-Impfung ist auch dann problemlos möglich, wenn bereits durch eine durchgemachte Erkrankung eine Immunität gegen Masern, Mumps oder Röteln bestehen sollte.

Junge Mädchen und Frauen, auch solche, die als Kinder oder Jugendliche gegen Röteln geimpft worden sind, sollten vor einer geplanten Schwangerschaft durch die Bestimmung der Rötelnantikörper im Blut zuverlässig wissen, dass sie gegen Röteln immun sind. In der Schwangerenvorsorge ist ein Rötelntest inbegriffen.


Vorbeugen ist besser als heilen


Deshalb setzt sich die Stiftung Kindergesundheit, unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Koletzko, Dr. von Haunersches Kinderspital München, für eine verbesserte Gesundheitsvorbeugung ein, fördert die hierzu notwendige Forschung und die Verbreitung wissenschaftlich gesicherter Informationen für Ärzte und Familien mit Kindern. Unser Engagement gilt nicht nur Kindern mit besonderen gesundheitlichen Problemen. Die gewonnenen Erkenntnisse kommen allen Kindern und ihren Familien zugute.

Weitere Informationen unter: http://www.kindergesundheit.de  


Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Kindergesundheit vom 10.02.2010 (tB).

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