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Umsetzung der STIKO-Empfehlung im Praxisalltag
Nicht vergessen: Zwei Röteln-Impfungen für Frauen
Leimen (21. Juni 2011) – Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin empfiehlt bei Frauen im gebärfähigen Alter seit 2010 zwei Röteln-Impfungen. Wenn bereits zwei Impfungen dokumentiert sind, entfällt die Überprüfung des Serostatus. Laut STIKO können fehlende Impfungen sofort vom behandelnden Arzt nachgeholt werden, ohne dass erst – wie früher – eine aufwändige Titerbestim-mung vorgenommen werden muss.1 Mit der Veröffentlichung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist nun auch die zweite Impfung gegen Röteln erstattungsfähig. Besteht zusätzlich eine Masern-Indikation, wird empfohlen, einen MMR-Kombinationsimpfstoff wie z.B. M-M-RvaxPro® zu verwenden.2
Vor der Änderung im Sommer 2010 empfahl die STIKO für seronegative Frauen mit Kinder-wunsch eine einmalige Röteln-Impfung.3 Die aktualisierte Impfempfehlung empfiehlt bei allen Frauen im gebärfähigen Alter zwei Röteln-Impfungen. Hier hat man sich bewusst von dem Wording „Frauen mit Kinderwunsch“ getrennt und die Empfehlung auf „alle Frauen im gebärfähigen Alter“ ausgeweitet. Das heißt für den Arzt, dass er bei Frauen im gebärfähigen Alter, die in der Kindheit keine Röteln-Impfung erhalten haben oder einen unklaren Impfstatus haben, zwei Röteln-Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen nachholen sollte. Einmal geimpfte Frauen sollen eine zweite Impfung erhalten. Besteht zusätzlich eine Masern-Indikation, soll ein MMR-Kombinationsimpfstoff verwendet werden, beispielweise mit M-M-RvaxPro®. Wenn bereits zwei Röteln-Impfungen dokumentiert sind, kann auf die Überprüfung des Serostatus verzichtet werden.1 2
In der Schwangerschaft kann eine Rötelninfektion zu schweren Schädigungen (Rötelnembryopathie) des Emryos/Föten führen, besonders wenn eine Infektion des Föten früh in der Schwangerschaft erfolgt.4 Eine vorbeugende Röteln-Impfung ist daher ratsam. Hausärzte und Gynäkologen sollten darauf achten und aktiv die Patientin auf die Impfung ansprechen. Denn erst nach der zweiten Impfung ist ein belastbarer Impfschutz gewährleistet. Um das Infektionsrisko der Schwangeren so gering wie möglich zu halten, sollten generell alle Per-sonen im näheren Umfeld der Schwangeren geimpft sein.
Offizielle Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL)
Der G-BA hat sich im Wesentlichen der Empfehlung der STIKO angeschlossen. Der G-BA weist daraufhin, dass die erste Impfung mit einem MMR-Impfstoff erfolgen soll und die zweite Impfung mit einem Röteln-Monoimpfstoff durchgeführt werden sollte. Der Beschluss des G-BAs über eine Änderung der SI-RL wurde im Bundesanzeiger am 18.3.2011 veröffentlicht. Die Änderungen treten somit rückwirkend zum 21. Oktober 2010 in Kraft. Die Kostenübernahme ist mit der neuesten Veröffentlichung des G-BAs in der Schutzimpfungs-Richtlinie für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend. 2
Über Sanofi Pasteur MSD (SPMSD)
SPMSD ist ein europäisches Gemeinschaftsunternehmen von Sanofi Pasteur und Merck & Co. Inc.: Wir haben uns als Einzige ausschließlich auf Herstellung und Vertrieb von Impfstoffen spezialisiert. Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen – mit unseren Produkten schützen wir Menschen aller Altersklassen vor 20 Infektionskrankheiten. Weltweit arbeiten Forscherteams an der Entwicklung neuer und der Verbesserung bewährter Impfstoffe. Dabei ist es Ziel, deren Wirksamkeit, Verträglichkeit und Akzeptanz ständig zu verbessern. 3
Literatur
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Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin 2010;32:322–325.
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G-BA. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen Juli 2010, 21. Oktober 2010.
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Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin 2009;30:279–298.
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teln.html (letzter Aufruf: 20.05.2011).
Quelle: Sanofi Pasteur MSD GmbH (MCG-Medical Consulting Group), 21.06.2011 (tB)