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Versorgung von Früh- und Neugeborenen

Zentrale Veröffentlichung der Klinikdaten zunächst freiwillig

 

Berlin (18. Juli 2013) – Krankenhäuser, die zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen zugelassen sind, können ihre Ergebnisdaten künftig auch auf einer neuen Internetplattform bereitstellen, die ab dem kommenden Jahr freigeschaltet wird. Einen entsprechenden Beschluss, der zunächst eine freiwillige zentrale Veröffentlichung dieser Daten vorsieht, bevor dies für Perinatalzentren verbindlich wird, fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.

 

„Damit hat der G-BA einen weiteren wichtigen Baustein im Gesamtgefüge der Qualitätssicherung und Transparenz bei der Behandlung dieser kleinsten Patienten geschaffen“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „An einem zentralen Ort stehen werdenden Eltern und einweisenden Ärzten künftig gebündelt Informationen und Entscheidungshilfen zur Auswahl eines Krankenhauses im Vorfeld der Geburt zur Verfügung.“

 

Mit der in diesem ersten Schritt freiwilligen Veröffentlichung soll die Öffentlichkeit die Ergebnisqualität der teilnehmenden Krankenhäuser anhand von Daten aus den letzten fünf Jahren zentral einsehen und nach Namen, Regionen und Entfernungen auswählen können. Mit einem für das Frühjahr 2014 geplanten Beschluss werden die Krankenhäuser dann zu dieser Form der Veröffentlichung verpflichtet.

 

Bisher haben Kliniken ihre Ergebnisdaten, die Auskunft über die Häufigkeit von Hirnblutungen, Netzhauterkrankungen und entzündlichen Darmerkrankungen bei den in den jeweiligen Krankenhäusern versorgten Frühgeborenen sowie die Sterblichkeitsraten geben, auf ihren eigenen Websites dargestellt. So sehen es die Vorgaben des G-BA zur Qualitätssicherung bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen derzeit vor.

 

Ende Februar 2014 wird die neue Plattform, die vom AQUA-Institut in Göttingen im Auftrag des G-BA vorbereitet und im April 2013 abgenommen wurde, mit den Ergebnissen der Erfassungsjahre 2008 bis 2012 freigeschaltet. Interessierte Krankenhäuser mit Perinatalzentren können sich bis zum 15. September 2013 anmelden. Die Daten müssen dann spätestens bis zum 31. Oktober 2013 durch das Krankenhaus selbst oder durch die zuständige Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung übermittelt werden.

 


 

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 18.07.2013 (hB).

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