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Positionspapier der DGPPN zur Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung

Welcher Patient braucht was, wann und wie in der Lebensspanne?

 

Berlin (11. August 2009) – In Deutschland leben derzeit etwa 500.000 Menschen mit geistiger Behinderung. Die Mehrzahl ist leicht bis mäßig geistig behindert, die Minderheit schwer oder schwerstbehindert. Menschen mit geistiger Behinderung haben überdurchschnittlich häufig chronische Erkrankungen und zusätzliche Behinderungen sowie Risiken für akute Krankheiten.

 

Dazu gehört die überdurchschnittliche Belastung mit psychischen Störungen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) arbeitet seit vielen Jahren dafür, dass der wissenschaftliche und medizinische Fortschritt auch diesen Menschen uneingeschränkt zu Gute kommt und hat nunmehr im Dialog mit anderen Fachgesellschaften, Fachverbänden und Berufsverbänden ein aktuelles Positionspapier "Zielgruppenspezifische psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung und zusätzlichen psychischen Störungen" veröffentlicht.

Entwicklungsbedarf der Versorgungsangebote


Nach Auffassung der DGPPN wird sowohl in der allgemeinen gesundheitspolitischen Diskussion als auch in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Fachdiskussion die Zielgruppe von Menschen mit geistiger Behinderung bzw. deren psychiatrischer und psychotherapeutischer Bedarf noch immer nicht ausreichend beachtet, obwohl in den letzten Jahren der gesundheitliche Versorgungsbedarf von Menschen mit geistiger Behinderung zunehmend thematisiert wurde. Unbestreitbar hat die gesellschaftliche Diskussion seit Mitte der 70er Jahre zu Weiterentwicklungen im Versorgungssystem geführt, selbst wenn innovative Elemente im Hinblick auf deren breite Verfügbarkeit oft noch nicht ausreichen oder nicht sicher finanziert sind. Mit Nachdruck tritt die Fachgesellschaft Positionen entgegen, die den besonderen Bedarf von Menschen mit geistiger Behinderung an psychiatrischen und psychotherapeutischen Hilfen oder die Zweckmäßigkeit solcher Hilfen zu leugnen versuchen. So werden beispielsweise die mittlerweile vorliegenden positiven Erfahrungen mit psychotherapeutischen Interventionen – freilich oft mit zielgruppenspezifischen methodischen Modifikationen oder Ergänzungen – bei Menschen mit geistiger Behinderung oft nicht zur Kenntnis genommen oder Ergebnisse aus internationalen Fachdiskussionen und internationale Positionen mit fachlicher und menschenrechtlicher Fundierung noch nicht ausreichend gewürdigt.

Vor diesem Hintergrund hat die DGPPN ihr Positionspapier zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung erarbeitet. Aus Sicht der DGPPN muss die weitere Entwicklung des Versorgungsangebotes in zwei Richtungen gehen: Zum einen hat das psychiatrische und psychotherapeutische Regelversorgungssystem sich des Versorgungsbedarfs der Menschen mit geistiger Behinderung mehr als bisher anzunehmen. Das Vorliegen einer geistigen Behinderung darf nicht zu unzulänglicher Versorgung oder gar zum Ausschluss aus einer adäquaten Versorgung führen. Die bedarfsgerechte Versorgung dieser Zielgruppe ist durch das Regelversorgungssystem als Herausforderung zu betrachten. Deshalb muss sich das Regelversorgungssystem in fachlicher, organisatorischer und struktureller Hinsicht auf diese Zielgruppe einrichten. Allerdings sind seitens der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und seitens der Gesetzgebung die dafür notwendigen Grundlagen zu schaffen: Die Versorgungsangebote müssen so weiterentwickelt werden, dass diejenigen Menschen mit geistiger Behinderung, die einen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Versorgungsbedarf haben, diese wohnortnah erreichen können. Das Regelversorgungssystem soll regelhaft erster Ansprechpartner auch für Menschen mit geistiger Behinderung und zusätzlichen psychischen Störungen sein und so weit wie möglich auch die vollständige Versorgung leisten. Zum anderen: Spezielle oder seltene Fragestellungen und besondere Problemlagen bei Menschen mit geistiger Behinderung und zusätzlichen psychischen Störungen verlangen besonderes Wissen, besondere Handlungskompetenzen und besondere Rahmenbedingungen. In solchen Fällen wird das Regelversorgungssystem zumeist überfordert sein. Insoweit bedarf das Regelversorgungssystem der Ergänzung durch zielgruppenspezifisch ausgerichtete Angebote, die die Beratung des Regelversorgungssystems, die Mitbehandlung oder kurz- oder langfristig die Behandlung übernehmen. Dieses ergänzende System – im ambulanten und im stationären Sektor – ist mit dem Regelversorgungssystem aufs engste zu vernetzen und sollte sich beispielsweise in das Netzwerk bestehender Gemeindepsychiatrischer Verbünde eingliedern.

Prävention und Wirtschaftlichkeit der Versorgungsangebote


Ferner weißt die DGPPN in ihrem Positionspapier darauf hin, dass in Deutschland für präventive Ansätze zur Aufrechterhaltung und Förderung seelischer Gesundheit von Menschen mit geistiger Behinderung keine systematischen Programme und Strukturen vorhanden sind. Ebenso gibt es keine spezialisierte und systematische Präventionsforschung, die sich mit den gesundheitsförderlichen und gesundheitsschädigenden Bedingungen in den Lebenswelten (Verhältnisprävention) oder im Verhalten (Verhaltensprävention) dieser Zielgruppe befasst, obwohl aus der pädagogischen und heilpädagogischen Diskussion durchaus Ansatzpunkte für eine solche Forschung zu gewinnen wären. Für die DGPPN ist es daher sinnvoll, zielgruppenspezifische Methoden zur Förderung und Erhaltung seelischer Gesundheit zu entwickeln und in die Angebote der Eingliederungshilfe zu integrieren. Dadurch könnten positive gesundheitliche Effekte für die Betroffenen selbst erzielt werden. Die bedarfsgerechte psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung wird allerdings nur gelingen, wenn adäquate Vergütungen der ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen ermöglicht werden. Gleichzeitig müssen die Leistungen sich nach Maßgabe des Wirtschaftlichkeitsprinzips vollziehen und weiterentwickeln. Der Begründung der besonderen Ressourcenzuweisung für diese Aufgaben ist eine übergreifende volkswirtschaftliche Betrachtung zugrunde zu legen, wobei zu reflektieren ist, dass der investierte Aufwand für eine effektive und effiziente psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung entscheidend dazu beiträgt, Ausgaben in anderen sozialen Sicherungssystemen (Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung) zu vermindern.

Fort- und Weiterbildung, Forschungsbedarf
Daneben muss nach Auffassung der DGPPN das Thema der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung sowohl in die Ausbildung als auch in die Fort- und Weiterbildung aller am Versorgungsprozess beteiligten Berufsgruppen (Pflegepersonal, Ärzte, Diplom-Psychologen usw.) aufgenommen werden. Wenn die Studiengänge der Medizin, der Psychologie usw. bereits Grundlagen zum Thema der medizinischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung vermitteln sollen, ist die Einbindung des Themas geistige Behinderung in die wissenschaftliche und praktische Arbeit der Universitätskliniken und -Institute unabdingbar. In diesen Kontext gehört ebenfalls eine Stärkung der medizinischen, pflegewissenschaftlichen und gesundheitswissenschaftlichen Forschung einschließlich der Versorgungsforschung. Auf allen genannten Gebieten finden sind derzeit praktisch keine systematischen Aktivitäten vorhanden. Die DGPPN fordert daher verstärkte Bemühungen, um für diese Thematik eine ausreichende öffentliche Forschungsförderung zu realisieren. Nur so ist der Anschluss an das internationale Niveau der Forschung erreichbar. Denkbar sind hier beispielsweise ein BMBF-Förderschwerpunkt "Geistige Behinderung und psychische Störungen", die Etablierung eines Kompetenznetzwerkes "Geistige Behinderung und psychische Störungen" durch das Forschungsministerium, oder gar ein Förderschwerpunkt "Geistige Behinderung und psychische Störungen" im Förderprojekt "Versorgungsforschung" (BMBF, GKV, PKV, DRV-Bund etc.)

Download

 
http://www.dgppn.de/de_stellungnahmen-2009_207.html

 


 

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) vom 11.08.2009 (tB). «zurück

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