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Der Gemeinsame Bundesausschuss
Nutzen und medizinische Notwendigkeit der systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren anerkannt
Berlin (22. November 2018) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der systemischen Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren anerkannt. Nach der somit abgeschlossenen Nutzenbewertung wird in einem weiteren Schritt die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA angepasst.
„Bevor Patientinnen und Patienten die systemische Therapie als GKV-Leistung in Anspruch nehmen können, müssen Einzelheiten zur praktischen Anwendung geregelt werden, beispielsweise auch zum Behandlungsumfang. Wir gehen davon aus, dass dies innerhalb des nächsten Jahres abgeschlossen ist“, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende der Unterausschüsse Methodenbewertung und Psychotherapie, am Donnerstag in Berlin.
Bei einer systemischen Therapie werden zusätzlich zu einem oder mehreren Patienten („Indexpatienten“) weitere Mitglieder des für den Patienten bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weitere soziale Umwelt. Sie sieht wechselseitige intrapsychische (kognitiv-emotive) und biologisch-somatische Prozesse sowie interpersonelle Zusammenhänge von Individuen und Gruppen als wesentliche Aspekte von Systemen an. Die Elemente der jeweiligen Systeme und ihre wechselseitigen Beziehungen sind die Grundlage für die Diagnostik und Therapie von psychischen Erkrankungen.
Hintergrund
Der G-BA entscheidet im Auftrag des Gesetzgebers, welchen Anspruch gesetzlich Krankenversicherte auf medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. In einem strukturierten Bewertungsverfahren überprüft der G-BA auf Basis der verfügbaren Studienlage, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind. Zu den vertragsärztlichen Leistungen gehören auch psychotherapeutische Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte oder Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Der Antrag auf Bewertung des psychotherapeutischen Verfahrens systemische Therapie bei Erwachsenen gemäß § 135 Abs. 1 SGB V wurde am 11. Februar 2013 gestellt. Da es sich bei dieser Bewertung um die Prüfung des Nutzens eines Psychotherapieverfahrens handelt, umfasst die Prüfung alle Indikationen der Anwendungsbereiche der Psychotherapie-Richtlinie. In die Nutzenbewertung wurden die Ergebnisse des Abschlussberichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie die eingegangenen schriftlichen sowie mündlichen Stellungnahmen einbezogen. Die systemische Therapie wird mit Aufnahme in die Psychotherapie-Richtlinie – zusammen mit der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Therapie und der analytischen Psychotherapie – das vierte Psychotherapieverfahren sein, das im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann.
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung zum Download (60,6 kB, PDF)
- Zuständiger Unterausschuss: Unterausschuss Methodenbewertung
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss, 22.11.2018 (tB).