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Erste S3-Leitlinie zur vaginalen Geburt am Termin erschienen

 

Berlin (8. Januar 2021) — Die Geburt eines Menschen zählt zweifelsohne zu den Schlüsselmomenten des Lebens. Um Gebärende flächendeckend auf hohem Niveau, sprich auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen und möglichst fraubezogen betreuen zu können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) nun die erste S3-Leitlinie zu diesem Thema im deutschsprachigen Raum veröffentlicht.

Die Geburt eines Menschen zählt zweifelsohne zu den Schlüsselmomenten des Lebens. In den meisten Fällen handelt es sich um vaginale Geburten am Termin. Per Definition schließt das den Zeitraum 37+0 Schwangerschaftswochen (SSW) bis 41+6 SSW ein. In der Regel erfolgt die Betreuung im Team aus Hebammen und ärztlichen GeburtshelferInnen. Zudem kann es im Einzelfall notwendig werden, dass KinderärztInnen und AnästhesistInnen hinzugezogen werden, um dieses besondere Ereignis im Sinne einer guten Geburtshilfe gemeinsam sicher zu gestalten.

Um Gebärende flächendeckend auf hohem Niveau, sprich auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen und möglichst fraubezogen betreuen zu können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) nun die erste S3-Leitlinie zu diesem Thema im deutschsprachigen Raum veröffentlicht. Entstanden ist die Handlungsempfehlung unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) unter Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften. Die Empfehlungen gelten für Gebärende und deren Kinder, die am Termin als Einling aus Schädellage geboren werden.

„Erstmalig wurde hier eine Leitlinie auf der höchsten Entwicklungsstufe von Hebammen und ÄrztInnen initiiert und gemeinsam mit der Bundeselterninitiative Mother Hood e. V. entwickelt. Ein wichtiger Schritt, von dem hoffentlich viele Mütter und Neugeborene profitieren werden.“ (Prof.in Dr.in Rainhild Schäfers, DGHWi-Leitlinienkoordinatorin)

„Ziel der vorliegenden Leitlinie ist die Zusammenfassung des aktuellen Wissens über die vaginale Geburt am Termin“, betonen die DGHWi-Vorsitzende Elke Mattern und der DGGG-Präsident Prof. Dr. Anton J. Scharl gemeinsam. Der Fokus liegt auf der Beschreibung der physiologischen Geburtsphasen mit Abgrenzung zu problematischen Entwicklungen. Erläutert werden zudem vorliegende Gründe für oder gegen Eingriffe in den natürlichen Geburtsverlauf. Das Papier bietet aus Sicht der AutorInnen zudem die Chance, die Zusammenarbeit der beteiligten Berufsgruppen – zum Wohl von Mutter und Kind – weiter zu fördern.

„Die Leitlinie ist das Ergebnis verfügbarer Evidenz und eines langen Konsensprozesses. Unter dem Strich bietet das komprimierte Wissen den beteiligten Berufsgruppen in der Geburtshilfe eine gute Orientierung für ihr berufliches Handeln.“ (Prof. Dr. Michael Abou-Dakn, DGGG-Leitlinienkoordinator)

In einzelnen Kapiteln widmen sich die AutorInnen insbesondere der Betreuung in den einzelnen Phasen der Geburt sowie der Überwachung, Vorbeugung und Therapie von Geburtsverletzungen, dem Schmerzmanagement und der Qualitätssicherung. Vor dem Hintergrund stetigen Personalmangels betonen die AutorInnen, dass Gebärende ab der aktiven Eröffnungsphase eine Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme erhalten sollten und insbesondere in der aktiven Austrittsphase – also dem Höhepunkt der Geburt – nicht vom geburtshilflichen Personal im Kreißsaal allein gelassen werden sollen. Unmittelbar nach der Geburt, so lautet eine weitere Empfehlung, sollten alle pflegerischen und diagnostischen Maßnahmen oder medizinischen Eingriffe auf ein Mindestmaß reduziert werden. Gerade diese Zeit ist für das gegenseitige Kennenlernen – in der Fachsprache Bonding genannt – besonders wichtig. Hierzu zählt vor allem auch der Haut-zu-Haut-Kontakt. Die Nabelschnur sollte nicht früher als eine Minute nach der Geburt abgeklemmt werden, sofern diese nicht verletzt ist und das Neugeborene keine Hinweise für eine anormale Stresssituation zeigt. Um den Beginn des Stillens zu fördern, sollten Mütter das Neugeborene so früh wie möglich anlegen – idealerweise in der ersten Stunde des Lebens.

Ausführlich präsentiert werden die Ergebnisse der insgesamt 258 Seiten umfassenden Handlungsempfehlung voraussichtlich auf den anstehenden Tagungen der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e.V. (AGG) und des Deutschen Hebammenverbands (DHV).

Diese Leitlinie wurde vom Bundesministerium für Gesundheit finanziell unterstützt und von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) im Rahmen des Leitlinienprogramms gefördert. Kosten, die im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung entstanden sind, wurden von der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) übernommen.

Leitlinien sind für ÄrztInnen rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

 

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie hat sich der Stärkung der Fachgebiete der Frauenheilkunde und Geburtshilfe verschrieben und fördert das gesamte Fach und seine Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiter zu entwickeln. Als medizinische Fachgesellschaft engagiert sich die DGGG fortwährend für die Gesundheit von Frauen und vertritt die gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch in diversen politischen Gremien.

Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) ist die einzige wissenschaftliche Fachgesellschaft für Hebammen in Deutschland, der Schweiz und Österreich. Sie fördert hebammenwissenschaftliche Forschung, Lehre und Praxis, die sowohl der Entwicklung des Faches Hebammenwesen, als auch einer bedarfsgerechten und evidenzbasierten Versorgung von Frauen und ihren Familien in der Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit dienen.

 

Originalpublikation

 

Weitere Informationen

 


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V., 08.01.2021 (tB).

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