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Hebammenverband fordert Erhalt der Selbstbestimmung von Frauen
Wahlfreiheit des Geburtsorts ist ein Frauenrecht
Berlin (7. März 2016) – Seit über 100 Jahren fordern Frauen am 8. März, dem internationalen Frauentag, ihre Rechte ein. Das Recht von Frauen, selbst über sich und ihren Körper zu bestimmen, steht heute wieder ganz oben auf der Agenda. Denn dieses Recht beinhaltet auch die freie Entscheidung, wo Frauen ihre Kinder zur Welt bringen. Dieses Recht ist derzeit in Gefahr. Denn mit der Entscheidung einer Schiedsstelle im vergangen Herbst, Ausschlusskriterien für Geburten im häuslichen Umfeld einzuführen ohne deren wissenschaftliche Grundlage, Bedeutung und Relevanz zu überprüfen, wurde die Wahlfreiheit der Frauen massiv eingeschränkt genauso wie die Berufsausübung der Hebammen. Gegen diese willkürlich festgelegten Einschränkungen geht der Hebammenverband derzeit mit einer Klage vor.
„Wir wehren uns gegen die Entmündigung werdender Mütter und die Einschränkung unserer Berufsausübung“, betont Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands e. V. „Wir Hebammen stehen Frauen in einer wichtigen Lebensphase zur Seite und respektieren ihre Wünsche. “ Hebammen unterstützen Frauen dabei, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bestmöglich aus eigener Kraft zu bewältigen. Im Zentrum von Hebammenhilfe steht, Frauen zu befähigen, die beste Wahl für sich und ihr Kind bei Schwangerschaft und Geburt zu treffen. Dazu gehört eine freie, informierte und kompetente Entscheidung jeder Frau über den Geburtsort – in der Klinik, in einem Geburtshaus oder zu Hause.
Ausschlusskriterien für Geburten im häuslichen Umfeld wurden im Herbst 2015 von einer Schiedsstelle eingesetzt. Diesen Kriterien liegen anerkanntermaßen keine Evidenzen, d.h. keine wissenschaftlich beweisbaren Daten zugrunde. Sie bedeuten deshalb nach Einschätzung des Hebammenverbandes einen unzulässigen Eingriff. Die Schiedsstelle wurde eingesetzt, da in den Verhandlungen der Vertreterinnen der Hebammen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen keine Einigung erzielt werden konnte.
Quelle: Deutscher Hebammenverband e. V., 07.03.2016 (tB).