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LIVOPAN lindert schnell und sanft den Wehenschmerz. Photo: Linde Healthcare Deutschland„Schmerztherapie im Kreißsaal – Bewährtes und Neues“

LIVOPAN® – die sichere Art der Lachgas-Analgesie in der Geburtshilfe

 

Berlin (20. September 2013) – Bei der Sitzung „Schmerztherapie im Kreißsaal – Bewährtes und Neues“ am 20.09.2013 im Rahmen des Hauptstadtkongresses der DGAI (HAI) in Berlin wurde der Einsatz der inhalativen Analgesie mit dem 1:1 Lachgas-Sauerstoffgemisch LIVOPAN® zur Schmerzlinderung während der Geburt diskutiert.

Mit LIVOPAN® steht in Deutschland ein gebrauchsfertiges Arzneimittel aus 50 Prozent Lachgas und 50 Prozent Sauerstoff für die Schmerztherapie bei leichten bis mittleren Schmerzen zur Verfügung. Das inhalative Analgetikum gewinnt in verschiedenen Anwendungsbereichen wie der Pädiatrie, bei Koloskopien und besonders in der Geburtshilfe zunehmend an Akzeptanz und Verbreitung.

 

Im Rahmen der wissenschaftlichen Sitzung gab PD Dr. Thorsten Annecke aus München einen Überblick über die Standards der Periduralanästhesie (PDA). Sie ist für Annecke nach wie vor Goldstandard, um in beiden Phasen der Geburt eine adäquate Schmerztherapie sicherzustellen. Verschiedene Studien zeigten, dass die Applikation des Anästhetikums über Bolus-Gaben Vorteile gegenüber der kontinuierlichen Verabreichung aufweist. Eine Meta-Analyse zeigte bei der Bolus-Applikation einen geringeren Verbrauch des Anästhetikums, eine kürzere Austreibungsphase sowie eine höhere Zufriedenheit bei den Gebärenden.

 

Prof. Dr. Rainhild Schäfers aus Bochum stellte die Alternativen der Schmerztherapie vor, die für die Hebamme möglich sind, wenn keine PDA angewendet werden kann. Wenn aus medizinischen Gründen wie etwa einer Thromboseprophylaxe keine PDA indiziert ist oder wenn sie von der Frau abgelehnt wird, können Maßnahmen wie Baden, Entspannen und die Mobilisierung der Frau vor allem in der Eröffnungsphase helfen. Auch die Akkupunktur kann schmerzlindernd wirken, nimmt der Gebärenden aber ein Stück ihrer Bewegungsfreiheit. Ein Blick über die Grenzen zeigt darüber hinaus, dass „in Großbritannien die Lachgasanalgesie bereits seit Jahrzehnten Standard ist und zu den Aufgaben der Hebammen gehört. Auch in Deutschland dürfen Hebammen die Applikation von Lachgas-Sauerstoff-Gemischen vornehmen, aber nur in Absprache und auf Anweisung des Arztes“, so Schäfers.

 

Prof. Dr. Jörg Weimann aus Berlin stellte die inhalative Lachgas-Sauerstoff-Analgesie detailliert vor. „Das inhalative Analgetikum LIVOPAN® reduziert die Schmerzen während der Geburt deutlich und bietet vor allem den Vorteil, dass seine Wirkung schnell einsetzt und nach Absetzen der Therapie auch wieder rasch abklingt“, erklärte Weimann. Um die Arbeitsplatzgrenzwerte für die Lachgaskonzentration nicht zu überschreiten, wird das ausgeatmete Gas über eine Absauganlage abgeleitet. Bei LIVOPAN® wird zudem durch das Demandventil nur bei aktivem Einatmen das Lachgas-Sauerstoff-Gemisch freigegeben, so dass ein Ausströmen in die Umgebungsluft ausgeschlossen ist. „Das Gasgemisch hat eine analgetische Wirkung sowie leicht sedierende Effekte. Da keine Narkose erreicht wird, ist ein Anästhesist nicht unbedingt erforderlich“, so Weimann weiter.

 

Mit der Frage, wer das Gasgemisch im Kreißsaal anwenden darf, setzte sich der Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock aus Berlin auseinander: „Die Applikation eines Medikaments kann vom Arzt zum Beispiel an eine Hebamme delegiert werden, wenn die Anwendung des Arzneimittels im vorherrschenden medizinischen Verständnis keine größeren Komplikationen mit sich bringen kann.“ Das sei bei LIVOPAN® der Fall, da nur eine leichte Sedierung erreicht werden kann und somit rechtlich die Anwendung kompetentem medizinischem Personal auf Anweisung des Arztes gestattet ist.

 

LIVOPAN® lindert die Schmerzen während der Wehen, ohne die Uteruskontraktionen zu beeinflussen. Frauen können auf diese Weise annähernd eine natürliche Geburt mit weniger Schmerzen erleben. Die Applikation über eine Maske oder ein Mundstück, welches die Gebärende selbst hält, wird von den Frauen in der Regel sehr gut angenommen. Zudem kann die Dosierung selbstständig durch die Atemtiefe beeinflusst werden. Durch das nicht veränderbare Mischungsverhältnis von 50 Prozent Lachgas und 50 Prozent Sauerstoff werden Fehler in der Anwendung minimiert, so dass die Gabe von LIVOPAN® sehr sicher ist.

 

 

Über Linde Healthcare Deutschland

 

Linde Healthcare Deutschland ist einer der führenden Anbieter für die Arzneimittelversorgung mit Gasen, dazugehörige Medizinprodukte und für die Versorgung von Patienten zu Hause sowie in spezialisierten Beatmungspflege-Centern. Linde Healthcare vereint die Bereiche Homecare und Hospital Care der Linde Gas Therapeutics GmbH sowie das Beatmungspflegekonzept REMEO® der Linde Remeo Deutschland GmbH. In allen Bereichen stehen Sicherheit, Qualität und Innovation der Therapien und Dienstleistungen im Vordergrund. Linde Healthcare Deutschland umfasst rund 700 Mitarbeiter und ist Teil der globalen Geschäftseinheit Healthcare der Linde Group.

 

Linde Gas Therapeutics GmbH und Linde Remeo Deutschland GmbH sind Konzerngesellschaften der Linde Group.

 

Weitere Informationen unter www.linde-healthcare.de

 

 

Über The Linde Group

 

The Linde Group ist ein weltweit führendes Gase- und Engineeringunternehmen, das mit rund 62.000 Mitarbeitern in mehr als 100 Ländern vertreten ist. Im Geschäftsjahr 2012 hat Linde einen Umsatz von 15,280 Mrd. Euro erzielt. Die Strategie des Unternehmens ist auf ertragsorientiertes und nachhaltiges Wachstum ausgerichtet. Der gezielte Ausbau des internationalen Geschäfts mit zukunftsweisenden Produkten und Dienstleistungen steht dabei im Mittelpunkt. Linde handelt verantwortlich gegenüber Aktionären, Geschäftspartnern, Mitarbeitern, der Gesellschaft und der Umwelt – weltweit, in jedem Geschäftsbereich, jeder Region und an jedem Standort. Linde entwickelt Technologien und Produkte, die Kundennutzen mit einem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung verbinden.

 

Weitere Informationen über The Linde Group finden Sie online unter www.linde.com

 


 

Quelle: Linde Healthcare Deutschland, 07.10.2013 (tB).

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