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Telekardiologie
BVMed warnt: "Ab April 2016 können fast 12.000 Herzschrittmacher-Patienten nicht mehr telemedizinisch versorgt werden"
Berlin (4. März 2016) – Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat darauf hingewiesen, dass ab 1. April 2016 rund 12.000 Herzschrittmacher-Patienten in Deutschland nicht mehr telemedizinisch versorgt werden können, obwohl sich das Telemonitoring bei ihnen seit vielen Jahren bewährt hat. Die Herzschrittmacher-Patienten müssen dann künftig wieder zweimal im Jahr in eine kardiologische Praxis oder Klinik zur Nachsorge kommen. Schuld daran ist die neue EBM-Ziffer 13554, die die telemedizinische Versorgung lediglich für Patienten mit einem implantierbaren Defibrillator (ICDs) oder einem Gerät zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-System) vorsieht.
Der BVMed fordert den Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, die Ziffer schnellstmöglich um Herzschrittmacher und Eventrekorder zu erweitern. Damit unterstützt der BVMed eine entsprechende Initiative der Arbeitsgruppe "Telemonitoring" der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (DGK).
Zum Hintergrund: Gegenwärtig leben in Deutschland mehr als 600.000 Patienten mit einem kardiologischen Implantat. Davon entfallen rund 470.000 auf Herzschrittmacher sowie rund 130.000 auf ICDs und CRT-Systeme. Aktuell wird von einer jährlichen Neuimplantationsrate von rund 100.000 Herzschrittmachern und rund 50.000 ICD- und CRT-Systemen ausgegangen.
Telemedizinische Verfahren kommen bei der Versorgung von Herzschrittmacher-Patienten seit über 14 Jahren zur Anwendung. In zahlreichen Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Telekardiologie die Mortalität senkt, die Lebensqualität der Patienten steigert und hilft, Kosten zu sparen. Die für den 1. April 2016 geplante Einführung einer neuen EBM-Ziffer 13554, der eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zu Grunde liegt, schließt dennoch Herzschrittmacherpatienten aus und ist deshalb ein Rückschritt auf dem Gebiet der telemedizinischen Nachsorge von Patienten mit kardialen Implantaten.
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), 04.03.2016 (tB).