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Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen
Hamburg (20. Mai 2020) — Abhängig von den jeweiligen Regelungen der Länder können Praxen für Physiotherapie und medizinische Massagepraxen ihren Betrieb wieder aufnehmen oder wieder ausweiten. Doch wie gelingt sicheres Arbeiten während der Corona-Pandemie? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard entwickelt.
Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte
Der Standard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen bietet eine Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus bei der Arbeit bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur für die Beratung sowie zur Überwachung durch den Aufsichtsdienst der BGW.
Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen
Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen gehören unter anderem:
- Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte sowie Patienten und Patientinnen
- Patienten und Patientinnen sollten sich nach Betreten der Praxis die Hände waschen oder desinfizieren.
- Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Behandlungsplätzen
- Nicht notwendige Behandlungen mit kopfnahen Tätigkeiten sind zu vermeiden.
- Nach jeder Behandlung sollen die Therapieliegen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt und anschließend desinfiziert werden.
- Patienteneigene Behandlungsunterlagen sollten derzeit nicht in der Praxis aufbewahrt werden.
- Optimierte Lüftung
Aktuelle Infos online und per Telefon
Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen ist – immer in der aktuellen Version – unter www.bgw-online.de/corona-schutz-physio zu finden. Dort sowie auf der branchenübergreifenden Seite www.bgw-online.de/corona informiert die BGW laufend zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie zum Versicherungsschutz während der Pandemie.
Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW darüber hinaus eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 – 18 80 gibt sie Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: montags bis donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr.
Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für knapp neun Millionen Versicherte in mehr als 656.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), 20.05.2020 (tB).
Schlagwörter: COVID-19, Physiotherapie